Lohnpfändung

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Gast

#1

18.06.2007, 09:52

Hallo.
Wenn ne Lohnpfändung gegen einen läuft, der aber bei der Firma kündigt, muss diese Firma dann ne Mitteilung darüber machen?
Also ich meine, muss mir diese Firma die Mitteilung machen oder ist das freiwillig.
engerl86

#2

18.06.2007, 09:54

Ich glaube, die müssen das mitteilen... bin mir aber nicht 100 % sicher.
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Grübchen
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#3

18.06.2007, 10:11

NAch Zustellung des Pfüb erhältst Du ja generell eine Drittschuldnererklärung, wenn dann nach während der Pfändund der Schuldner aus der Firma ausscheidet wird Dich die Fa informieren, da ja kein GEld mehr fließen wird und sie die Sache ja vom Tisch haben will.
LG Grübchen
jenniver
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#4

18.06.2007, 10:22

Wir haben bis jetzt immer eine Mitteilung bekommen, wenn jemand bei Lohnpfändung aus der Firma ausgeschieden ist. Sogar dann, wenn noch Vorpfändungen liefen. Aus den Mitteilungen haben wir sogar schon neue Adressen des Schuldners erfahren und somit direkt die Zwangsvollstreckung weiter betreiben können.
Gast

#5

19.06.2007, 10:59

Brauche ganz schnell eure Hilfe.
Bin ja in einer Steuer- und Anwaltskanzlei. Meine Kollegin ist Steuerfachangestellte und macht die Buchhaltung für unseren Mandanten. Jetzt hat sie einen PfüB gegen einen Mitarbeiter bekommen. Dieser scheidet aber zum 30.06.07 aus, außerdem liegt schon ein anderer PfüB vor, der jeden Monat abbezahlt wird.
Was muss Sie jetzt unten ankreuzen? Da gibt es so viel zur Auswahl?

Zu 1. Wird anerkannt und - zu gegebneer Zeit - überwiesen
Zu 1. Wird nicht anerkannt
Das Einkommen des Schuldner liegt unter dem pfändbaren Betrag
Der Schuldner ist am ___ hier ausgeschieden
Es liegen Ansprüche anderer Personen vor


Hilfeeeeeeeeeeee
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