Leidiges Thema Berichtsheft (Ausbildungsnachweise)

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Gast

#1

29.06.2006, 13:17

Bin jetzt im 2ten LJ und will langsam mal anfangen Berichtsheft zu schreiben ;). Habe vor das in Form von Monatsberichten zu machen, hat da irgendjemand eine "Vorlage" für die Form von diesen Berichten? Hab schon nachgegoogelt aber die gefallen mir alle nich so gut.

Wenn jemand was per E-Mail schicken will, wär das diavolessa@web.de

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Bärchen

#2

29.06.2006, 14:39

Eine Vorlage habe ich nicht. Ich hatte damals in der Berufsschule eines bekommen, welches wir auch benutzen mussten. Da stand nur so ein Schwachsinn drin, was ich gemacht habe und "gelernt" habe. Zu bestimmten Themen habe ich dann einen kleinen Aufsatz geschrieben (Mahnverfahren, ZV, außergerichtliches Mahnschreiben und so).

Im Grunde kann man sich das so oder so sparen. Die Lehrer sagten damals zu uns, dass nur stichprobenartig Berichtshefte nachgeschaut werden. Wenn man Pech habe, macht man sich die Arbeit völlig umsonst.

Meine Meinung: Bild

Gruß Nina
Gast

#3

29.06.2006, 14:43

so ähnlich war das bei uns auch. Wir mußten ein Deckblatt erstellen, ein Inhaltsverzeichnis und dann Aufsätze zu Themen, die wir uns dann selbst aus den Fingern aussaugen durften. Wir mußten die Dinger auswendig lernen, und ein Teil wurde auch darüber abgefragt. Aber ich schließe mich der Meinung von Nina an, dat is der größte Schwachsinn.Ich war einer von den Glücklichen, der 3 Jahre umsonst dieses blöde Ding geschrieben hat
Gruß
Sarah
ole.jacob
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#4

29.06.2006, 14:51

Ich will jetzt keinen animieren, die Dinger nicht zu schreiben, aber ich habe mir glaub ich das letzte halbe Jahr dann gespart. Die Lehrer meinten zwar, diese Teile wären Voraussetzung für die Prüfung aber ich wusste von anderen Azubis, dass die edit: nicht verlangt wurden. Hab auch keinen Sinn darin gesehen. Wenn ich aufschreiben sollte, was wir im Unterricht gemacht haben, habe ich mir das Klassenbuch genommen und dort abgeschrieben, man kann sich ja schließlich die ganzen Jahre merken, die man aufzuholen hat :wink:

Bei uns hat auch kein Hahn nach den Heften gekräht.
Zuletzt geändert von ole.jacob am 29.06.2006, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#5

29.06.2006, 14:57

Also ich weiß, dass bei uns in Augsburg die Hefte bei der mündlichen Prüfung vorgelegt werden müssen und danach richten die Prüfer dann auch teilweise ihre Fragen. So wars zumindest bei einer Bekannten, die letztes Jahr Prüfung hatte...also in Augsburg brauch ich die wohl
evelyn m.
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#6

29.06.2006, 16:34

auch bei uns pflicht - obwohl ich es ebenso für schwachsinn halte - und ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG zur prüfung!

unsere sehen so aus:
ausbildungsnachweis
ausbildungsberuf
dann der zeitraum (wöchentlich oder monatlich)
dann ist die seite in zwei gleich grosse kästen aufgeteilt, über dem ersten steht "betriebliche tätigkeit", über dem zweiten "berufsschule (themen des unterrichts in den einzelnen fächern)". da kann sich der azubi austoben :wink:
darunter noch in einer zeile drei unterschriftsfelder:
bericht erstellt / bericht z.K. genommen (ausbilder) / bericht z.K. genommen (erziehungsberechtigte/r)
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Jennifer
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#7

29.06.2006, 18:04

Bei meiner Prüfung wurden die Berichtshefte zwar von den Prüfern überflogen, aber daran orientierte Fragen wurden keine gestellt...

Hatte zwar alles schön abgespeichert, hab jetzt aber nen neuen PC und die alten Daten sind zum Teil weg... Es sei denn auf ner Diskette irgendwo...
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Annile
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#8

29.06.2006, 18:52

Also wir hatten als Berichtsheft ein vorgschriebenes Heft, welches wir benutzen mussten .. das war eins von dem Schreibwarenhändler Brunnen:

http://i7.ebayimg.com/02/i/06/99/1a/80_1_b.JPG

Wir mussten es zur Prüfung einreichen, sonst wären wir nicht zugelassen worden. Teilweise wurde auch hineingeschaut...

Ich habe einfach über die 3 Jahre geschrieben was ich alles gelernt hatte.. Manche haben einfach für jeden Tag das gleiche geschrieben ... "Akten abgelegt, Post geholt, Blumen gegossen.." Ja so sah leider der Alltag vieler aus...
Es Annile :hurra
mel87
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#9

29.06.2006, 20:00

Also bei uns sind die Hefte Pflicht.

Sie werden auch zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Berufsschule nachgeschaut, ob auch der Ausbildende oder der Ausbilder unterschrieben hat und ob unsere theoretischen Sachen mit denen, die im Klassenbuch stehen, übereinstimmen. Nach den praktischen Aufgaben, die man in der Kanzlei gemacht hat, wird nicht geguckt.

Zur mündlichen Prüfung werden später die praktischen Kenntnisse überprüft. Wir müssen auch unsere Stundenzahl pro Tag und Woche reinschreiben.

Bei 44 Wochenstunden und mehr werden die Berichtshefte von der Berufsschule nicht unterschrieben und es wird ein Wörtchen mit den Chefs geredet von Seiten der Berufsschule. Aber ich glaube, es würde kein Azubi so viele Stunden ins Berichtsheft schreiben, da sie sonst Ärger vom Chef befürchten und es würde, wenn man so viele Stunden ins Berichtsheft schreiben würde, auch kein Chef unterschreiben.

Ich glaube aber nicht, dass es so sinnlos ist. Es ist zwar bei uns ziemlich viel Schreibarbeit, da wir tageweise was in die Hefte schreiben müssen, aber es ist auch zum Schutz der Azubis:

Wenn man feststellt, dass man in der Kanzlei nichts gelernt hat außer putzen, Botengänge, Kaffee kochen etc., bekommen die Kanzleien Stress. Es ist ja auch nicht Sinn der Sache, einen Azubi die einfachsten Sachen machen zu lassen. Da kann man ja sonst auch eine billige Putzkraft einstellen oder einen befristeten Vertrag machen.

Also ich finde schon, dass Berichtshefte sinnvoll sind, auch wenn ich es nervig finde, jedes kleine Detail aufzuschreiben!
Jazzy1209

#10

01.07.2006, 21:06

Hi
also bei uns sind die Berichtshefte auch Pflicht. Mein Chef hat mich auch regelmäßig darauf hingewiesen, ihm das Berichtsheft vorzulegen. Ich wollte es auch monatlich machen, durfte es aber von der Berufsschule nicht.

Es ist schon nervig, weil man im Grunde immer das Gleiche reinschreibt, gehört aber zur Ausbildung, wenn du das Berichtshelft zur mündlichen Prüfung nicht vorlegen kannst brauchst du gar nicht erst in den Prüfungsraum gehen (bei unserer Kammer, ich weiß nicht wie es bei anderen ist).

Sinnvoll sind sie auf jedenfall, sie sind zum Schutz da, falls du wirklich mal was nicht gemacht oder "gelernt" hast, hat das Berichtshelft beweiskraft für einen eventuellen Widerspruch.

Also Zähne zusammen beißen und durch sind ja halt nur die drei Jahre ;)
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