Kostennote

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Trotzki
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#1

24.03.2009, 17:00

Hallo,
für die oben beschriebene Sache soll ich eine Kostennote erstellen.

Ich entwerfe hier einmal ein Muster; vielleicht kann mir jemand meine Gedankengänge einmal vervollständigen.


Gegenstandswert: XX

Mahnverfahren
1,0 Nr. 3305
Nr. 7002
Nr. 7008

Der Gegner hat sich nicht gerührt: also Vollstreckung
0,3 Nr. 3305
Nr. 7002
Nr. 7008

...und jetzt käme die Zwangsvollstreckung? Die sollte ich auch in meine Kostennote aufnehmen. Gibt es einen Unterschied zwischen Vollstreckung und Zwangsvollstreckung? Bei der Vollstreckung geht doch eigentlich der GV los, oder?

Für sachdienliche Hinweise bin ich wie immer sehr dankbar.

euer trotzki
gkutes

#2

24.03.2009, 17:03

für den Antrag auf VB bekommst du eine 0,5 nach 3308 VV

vollstreckung und zwangsvollstreckung ist doch ein und dasselbe. was meinst denn DU mit vollstreckung?

für die ZV gibt es eine 0,3 nach 3309 VV. wenn hier aber noch keine zv betrieben wird, kannst du da auch nichts abrechnen
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#3

24.03.2009, 17:06

voll :zustimm gkutes

Aber wenn z.B. PfÜB und da passiert nix und dann neue Maßnahme, dann kann die 0,3er VG für die ZV in der Tat noch einmal abrechnet werden.
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#4

24.03.2009, 17:08

Hallo,

also erstmal 1,0 Nr. 3305 für Mahnbescheidsantrag
dann 0,5 Nr. 3308 für Antrag auf Vollstreckungsbescheid

für die Vollstreckung bekommt du 0,3 Nr. 3309 und zwar dafür, dass du den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragst.
:)
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#5

24.03.2009, 17:10

und zwar dafür, dass du den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragst.
Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen... weil, die gibts ja auch für andere ZV-Maßnehmen.. nicht nur den GVZ.
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#6

24.03.2009, 17:13

Na klar, Nr. 3309 gibts für ziemlich viele Vollstreckungsmaßnahmen...

Ich habe den Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher gemeint, weil Trotzki wohl diesen gemeint hat. :D
Trotzki
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#7

25.03.2009, 09:39

Danke für die Vielzahl von Antworten.

Der Gegner rührt sich nach Erhalt des Mahnbesecheides nicht. Jetzt wird die Vollstreckung eingeleitet.

Wie kommt jetzt der GVZ mit ins Spiel?

Wie werden die Kosten nach dem Mahnbescheid abgerechnet?
Ist die Vollstreckung, die jetzt ansteht, und die Arbeit, die der GVZ vollzieht, mit einer Gebühr abzurechnen? Werden die beiden Punkte mit einer Gebühr (und mit welcher --> vielleicht 3309) abgeglichen?

Ich hatte angenommen, daß die ZV aus drei Schritten, die auch dann in der Abrechnung auftauchen, vollzogen wird. Diese wären:
1. Mahnbescheid
2. Vollstreckung
3. GVZ

Wahrscheinlich waren es dann doch nur zwei Schritte?
jenniver
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#8

25.03.2009, 09:46

Nein, es sind drei Schritte:
1. Mahnbescheid
2. Vollstreckung
3. GVZ
so ist die Reihenfolge richtig. Mit dem Mahnbescheid kannst du den GV noch nicht losschicken, erst mit dem Vollstreckungsbescheid.
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#9

25.03.2009, 09:54

Wie werden die Kosten nach dem Mahnbescheid abgerechnet?
1,0 VG Antrag MB
0,5 VG Antrag VB
P+T
USt
Ist die Vollstreckung, die jetzt ansteht, und die Arbeit, die der GVZ vollzieht, mit einer Gebühr abzurechnen?
0,3 VG
P+T
USt
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#10

25.03.2009, 10:05

Als erstes wäre mal zu klären, ob ihr schon den VOLLSTRECKUNGSBESCHEID beantragt und in Händen habt. Ohne Vollstreckungsbescheid könnt ihr die Zwangsvollstreckung nicht einleiten.

Wenn sich der Schuldner nach dem Mahnbescheid nicht meldet (was eigentlich der Regelfall ist) und ihr noch keinen Vollstreckungsbescheid habt, dann müsst ihr den erst mal beantragen.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
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