Kostenfestsetzungsantrag – Formular?

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sternchen1981
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#21

02.12.2008, 10:31

Hallo, die 125,00 € ist wohl der Vergleichsbetrag, den der Gegner an euch bzw. eure Mdt. zu erstatten hat.

Ich würde jetzt die vollstreckbare Ausfertigung vom Vergleich bei Gericht beantragen lassen. Dann gleich eine ZV-Androhung an die Gegenseite!! Wenn die Gegenseite die 125,00 € nicht zahlt, warten bis die vollstreckbare Ausfertigung da ist und GV schicken. Zu deiner Frage, die 125,00 € musst du nicht festsetzen lassen. Die hast du ja schon im Vergleich drinstehen.

Du kannst auch warten bis der KfB für die GK da ist, und das dann gemeinsam vom Gegner fordern. Der Vorsteuerabzug hat bei den GK nichts zu tun. Die sind von der MwSt befreit.
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sternchen1981
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#22

02.12.2008, 10:32

Ups, hab mal wieder die 2. Seite nicht gelesen!!!
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maulenta
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#23

09.12.2008, 08:26

Irgendwie verstehe ich es nicht..

Ist der grundsätzliche Ablauf so:(?)

Ich bekomme vom Gericht einen Vergleich. Dann schicke ich diesen Vergleich mit einem Einzeiler (..erhalten Sie den Vergleich zurück mit der Bitte uns eine vollstreckbare Ausfertigung zu übersenden) an das Gericht zurück.
Warum machen die dann nicht gleich einen Stempel „Vollstreckbare Ausfertigung“ drauf?
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lady_lydili
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#24

09.12.2008, 08:50

also wir bekommen immer eine normale ausfertigung und je nach dem auf nachfrage oder nicht eine vollstreckbare. aber das ist immer ne extra anfertigung. warum sie das nicht gleich machen....war euer vergleich vielleicht widerruflich?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Zippus
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#25

04.12.2017, 21:55

Also mache ich immer einen GK-Kosten Ausgleichsantrag wenn ich einen Vergleich schließe und die Kosten gegeneinander aufgehoben werden?
Neffi
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#26

05.12.2017, 08:59

Wenn ihr die Gerichtskosten eingezahlt habt, ja

Wenn ihr den Beklagten vertretet, würde ich warten, bis die Gegenseite den KfA stellt.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Zippus
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#27

05.12.2017, 13:48

Neffi hat geschrieben:Wenn ihr die Gerichtskosten eingezahlt habt, ja

Wenn ihr den Beklagten vertretet, würde ich warten, bis die Gegenseite den KfA stellt.
Ok. Aber wenn wir Sachverständigenvorschüsse einbezahlt habe, mache ich dennoch einen Antrag auf Erstattung der nicht verbrauchten Vorschüsse oder?!?
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AliceImWunderland
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#28

06.12.2017, 08:59

Ja, bezüglich der SV-Kosten muss du auch einen Kostenausgleichsantrag stellen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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