Kostenfestsetzungsantrag – Formular?
Ich glaub die 125,00 sind der Vergleichsbetrag.
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Darüber bekommst Du ja auch den Vergleichsgeschluss vom Gericht. Die müssen nicht extra noch festgesetzt werden.Aber die 125,00 EUR will ich doch trotzdem irgendwo mit festsetzen lassen
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn das der Ausgleichsbetrag ist, dann musst du die nicht festsetzen lassen, dafür bekommst du dann den Beschluss, aus welchem du bei Nichtzahlung vollstrecken kannst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich habe ein Vergleichsprotokoll; das ist aber nicht der Beschluss, aus dem ich vollstrecken kann, oder doch? Wenn ja, muss ich den noch zurückschicken, damit die einen Stempel "vollstreckbare Ausfertigung" drauf machen können?
Wenn ich dann vollstrecken will, dann brauche ich in diesem Fall also den KFB über die Gerichtskosten und den Beschluss, ja?
Wenn ich dann vollstrecken will, dann brauche ich in diesem Fall also den KFB über die Gerichtskosten und den Beschluss, ja?
Das vom Termin?Ich habe ein Vergleichsprotokoll;
bei manchen Gerichten, ja - dann musst Du nur nochdas ist aber nicht der Beschluss, aus dem ich vollstrecken kann, oder doch?
den noch zurückschicken, damit die einen Stempel "vollstreckbare Ausfertigung" drauf machen können
jaWenn ich dann vollstrecken will, dann brauche ich in diesem Fall also den KFB über die Gerichtskosten und den Beschluss, ja?
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beantrage doch einfach eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches und guck mal, ob das Gericht nur ein TP mit der Überschrift vA schickt oder nen Beschluss - ist gehopst wie gesprungen.
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Ja.Zitat:Ich habe ein Vergleichsprotokoll;
Das vom Termin?
Gibt es denn da keine einheitliche Regelung?bei manchen Gerichten, ja
Gut.. Also schicke ich jetzt den KFA hin (damit die Gerichtskosten festgesetzt sind).
Dann mache ich noch ein Schreiben, in dem ich das Gericht bitte, uns das Vergleichsprotokoll in vollstreckbarer Ausfertigung zuzusenden? (muss ich das Original-Protokoll also wieder zum Gericht schicken? Dann hätten die doch einfach gleich den Stempel drauf machen können).
Wieso heißt es eigentlich nicht Vergleichsbeschluss? Oder kommt der evtl. noch (wie gesagt, jetzt habe ich nur das Vergleichsprotokoll).
Bäh - ist das alles doof!
Also ich hatte hier schon einen extra Beschluss dafür und auch schon das TP... kommt vielleicht drauf an, ob der Vergleich im Termin protokolliert wurde oder nicht...Gibt es denn da keine einheitliche Regelung?
jaAlso schicke ich jetzt den KFA hin (damit die Gerichtskosten festgesetzt sind).
In Berlin bekommst Du eigentlich eine extra Ausfertigung. Ich weiß aber, dass die in Köln da pingelig sind, und eine Ausfertigung, die sie Dir vorher schon geschickt haben, wieder zurückwollen...Dann mache ich noch ein Schreiben, in dem ich das Gericht bitte, uns das Vergleichsprotokoll in vollstreckbarer Ausfertigung zuzusenden? (muss ich das Original-Protokoll also wieder zum Gericht schicken? Dann hätten die doch einfach gleich den Stempel drauf machen können).
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Kein Problem - wenn Du noch Fragen hast, dann meld Dich!
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