Kostenausgleichungsantrag

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
StineP

#11

02.08.2007, 11:59

Letizia hat geschrieben:Acha...ok, also einfach ohne die Quotelung!
Richtig - so einfach.

Und wenn nichts gequotelt ist, dann 104 ZPO
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#12

02.08.2007, 12:02

SUPER Leute! :thx Jetzt kann ich endlich mal ein richtig ordentliches Muster erstellen! Soll ich noch mit meinen anderen Mustern zu euch kommen... :lol:
StineP

#13

02.08.2007, 12:05

Wir haben sonst vorne auf der Startseite auch ne Wissensdatenbank mit Mustertexten - bedien dich ;)
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#14

02.08.2007, 12:27

Und wenn Du da nix findest, dann meld Dich einfach. :schreib
Barbara
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#15

02.08.2007, 14:16

Also, die Verzinsung sollte immer mit 5%-PUNKTEN beantragt werden.
Hier ist, wie schon erkannt, auch nur eine 1,0 Einigungsgebühr anzusetzen, weil sich im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens im Termin verglichen wurde.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#16

02.08.2007, 14:33

danke, 13!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
StineP

#17

02.08.2007, 14:33

Hat jemand was von anderer Verzinsung geschrieben und ich hab es mal wieder nicht gesehen??
Benutzeravatar
Letizia
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 29.03.2007, 10:55
Wohnort: Köln

#18

02.08.2007, 14:36

Danke Leute! Wenn ich nix finde melde ich mich bei euch!!!
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#19

15.08.2007, 11:43

Huhu, ich werde mal hier weiterfragen.

Haben einen gerichtlichen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden. Beklagte zahlt seitdem in Raten.

D.h. doch dann, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

Bisher wurde das in unserem Foko noch nicht erfasst, müsste die aber doch noch als Forderung gegenüber dem Beklagten aufnehmen. Kann ich das einfach so oder muss ich da ersten nen Antrag stellen?
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#20

15.08.2007, 12:11

Du musst beim Gericht einen Kostenausgleichungsantrag stellen, dann bekommst du einen Titel und kannst diesen mit in das FoKo aufnehmen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten