Kosten beim Disziplinarverfahren

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Gast

#1

04.09.2006, 16:09

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Problem beim Schreiben einer Kostenrechnung. Wir haben unseren Mandanten in einem Disziplinarverfahren vertreten. Das Verfahrgen gegen ihn wurde eingestellt und nun soll ich die Kostenrechnung machen. Kann mir vielleicht jemand helfen? Was für Gebühren kann man hier abrechnen und nach welchem Gegenstandswert geht man. Das wäre echt sehr nett, wenn mir da jemand helfen kann.

Ganz liebe Grüße
katrin
Gast

#2

04.09.2006, 17:03

Hallo Kartrin,
du erhälst erstmal die Grundgebühr nach 6200 VV RVG, dann eine Verfahrensgebühr nach 6202 VV RVG. Terminsgebühr nach 6201 VV RVG entsteht, wenn der RA an einem außergerichtlichen Anhörungstermin oder Termin zur Beweiserhebung (außergerichtlich) teilgenommen hat.
Gast

#3

05.09.2006, 08:25

Hallo Isa,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Du hast mir wirklich sehr geholfen.

Ganz liebe Grüße aus Hamburg
Katrin
Irinka
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#4

24.11.2014, 11:19

Hilfe. Wie erkläre ich dem Gericht, dass ein "Disziplinarverfahren kein Disziplinarverfahren ist. Es wurde zwar ein Disziplinarverfahren eingeleitet-aber mein Chef möchte es anders abrechnen (mit einen Geschäftswert), da das Verfahren gegen Ruhegeld geführt wurde und die Mandantin nicht mehr im Dienst war. lg
Dini07
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#5

23.12.2016, 08:42

Gibt es eine Gebühr dafür, dass aufgrund unserer Stellungnahme das außergerichtliche Verfahren eingestellt wird?
Wenn ja, welche? Nr. 1000 VV RVG?

kurzer Hinweis:
außergerichtliches Disziplinarverfahren wurde eingestellt. Kosten trägt der Dienstherr.
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Adora Belle
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#6

24.12.2016, 13:55

Es gibt eine Gebührenziffer 6216, die der 4141/5115 entspricht.
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rena
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#7

19.03.2018, 17:07

Hallo zusammen,

wir haben gegen einen Zahnarzt ein berufsgerichtliches Verfahren geführt mittels Antrag zum Landgericht/Berufsgericht.

Hierzu gab es dann einen Beschluss, dagegen wurde Einspruch eingelegt von der Gegenseite und nun gibt es ein Urteil zu unseren Gunsten.

Wegen der Kostenfestsetzung bin ich mir jetzt unschlüssig, welche Gebühren neben der Nr. 6202 und 6203 und 6207 angefallen sind? Wie ist denn dieser Einspruch zu bewerten? Trotzdem eine Gebühr für ersten und zweiten Rechtszug? Die Gebühr für das Verfahren wird auf 500 EUR festgesetzt, aber die Gebühren sind doch Betragsrahmen?
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