Kosten bei einer Klage

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Rechti
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#1

07.06.2012, 13:07

Klage wird in voller höhe stattgegeben. Klage für Zahlung von 9.000 €.

Wer trägt die Kosten?

Ich habe jetzt den § 91 Abs. 1 gefunden. Die unterliegende Partei hat Kosten zu tragen. Das bedeutet also der Beklagte muss die vollen Kosten tragen?
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LuzZi
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#2

07.06.2012, 13:11

Richtig! Die Kostenentscheidung steht aber auch im Tenor.
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Rechti
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#3

07.06.2012, 13:14

Tenor ist das, was im Urteil steht? Also steht dann da immer: Der Kläger muss die Kosten tragen/ der Beklagte muss die Kosten tragen.

Habe noch eine Frage:

Klage auf Zahlung von 9.000 €. Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 6.000 €, Klageabweisung.

Meine Fragen:

1. Was tut es zur Sache, ob die Klage abgewiesen wird oder nicht?
2. Habe § 92 Abs 1 gefunden... passt der? Wie teile ich das jetzt verhältnismäßig auf?
3. Der Kläger hat dann ja quasi 3.000 verloren und der Beklagte 6.000 ?

Danke für die Antwort!
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#4

07.06.2012, 13:20

Sind das Übungsaufgaben? Wie lautet denn da Deine Fragestellung?
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#5

07.06.2012, 13:21

Wenn du über 9.000,-- € klagst und die Klage über 6.000,-- € stattgegeben wird, dann wurde sie wegen 3.000,-- € abgewiesen. D. h., dass die Kosten im dann gequotelt werden. Mit § 92 liegst du richtig.

Du teilst das gar nicht auf, das macht der Rechtspfleger. Du schickst einfach deine KN hin und der Rechtspfleger macht alles weitere.
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#6

07.06.2012, 13:28

Hmm, aber das ist eine Übungsaufgabe? Was schreibe ich da jetzt hin? Wir sollen entscheiden, welche Partei die Kosten tragen soll und wer, wem was erstatten soll.
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#7

07.06.2012, 13:34

Sag ich doch. Wenn ich 9.000 einklage und 6.000 zugesprochen bekomme, dann habe ich nur zu einem Teil gewonnen. Der Rest muß abgewiesen werden, weil ja über den gesamten Klageantrag zu entscheiden ist. Man kann die restlichen 3.000 nicht einfach "offenlassen".

Die Kosten sollten entsprechend der Hauptsacheentscheidung verteilt werden. Also? Zu welchem Bruchteil hat der Kläger gewonnen, zu welchem Bruchteil der Beklagte?
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#8

07.06.2012, 14:08

Verstehe ich leider gar nicht :(
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#9

07.06.2012, 14:14

Wenn der Klage voll stattgegeben wird, muß der Beklagte die vollen Kosten tragen.

Jetzt ist es aber so, daß 9.000,00 Euro eingeklagt wurden - hiervon wurden 6.000,00 Euro im Urteil zugesprochen und die Klage hinsichtlich der restlichen 3.000,00 Euro abgewiesen.

Du mußt jetzt alles ins Verhältnis setzen, um an die Kostenquote zu kommen.
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#10

07.06.2012, 14:15

Das Gewinnen und Verlieren wird in Prozent oder in Brüchen ausgedrückt. :wink: Hier bieten sich Brüche an.
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