Kosten bei einer Klage

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RechtsKnecht
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#11

07.06.2012, 15:50

Rechti hat geschrieben:Tenor ist das, was im Urteil steht? Also steht dann da immer: Der Kläger muss die Kosten tragen/ der Beklagte muss die Kosten tragen.
Der Tenor ist das Zeug am Anfang vom Urteil, was nummeriert wird. Das fettgedruckte im folgenden Beispiel ist der Tenor.

"Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
KLÄGER
gegen
BEKLAGTER
wegen...
erlässt das GERICHT... folgendes Endurteil:

I. Der Beklagte wird verurteilt, [...]
II. Von den Kosten des Rechtsstreits hat [...] zu tragen.
III. [Vorläufige Vollstreckbarkeit]
"

Ich hab mal kurz das Urteil zu deinem Beispiel getippselt [und entfernt].
Rechti hat geschrieben:Habe noch eine Frage:

Klage auf Zahlung von 9.000 €. Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 6.000 €, Klageabweisung.

Meine Fragen:

1. Was tut es zur Sache, ob die Klage abgewiesen wird oder nicht?
2. Habe § 92 Abs 1 gefunden... passt der? Wie teile ich das jetzt verhältnismäßig auf?
3. Der Kläger hat dann ja quasi 3.000 verloren und der Beklagte 6.000 ?

Danke für die Antwort!
Wie Adora Belle schon richtig sagte: Es muss über den ganzen Antrag entschieden werden. Würde der Richter die Klage nicht im übrigen (=3000 EUR) abweisen, hätte er einen schweren Tenorierungsfehler begangen.

Zur Kostenaufteilung: Es ging vorliegend um 9.000,- EUR. Das war der Inhalt der gestellten Anträge. Jetzt hat der Richter aber nur auf 6.000,- EUR verurteilt, weil er die restlichen 3.000,- EUR aus irgendeinem Grund für nicht zusprechbar erachtet.

Du musst jetzt schauen, um wieviel jede Partei unterliegt. Es ging insgesamt um einen Streitwert von 9.000,- EUR. Es kommt dabei nur auf die Anträge an, nicht auf die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Der Kläger unterliegt i.H.v. [...] EUR, da er diese beantragt, aber nicht zugesprochen bekommen hat. Er trägt daher [...] der Kosten, oder gekürzt [...].
Der Beklagte unterliegt i.H.v. [...] EUR, da er den Antrag des Klägers in dieser Höhe nicht abwenden konnte. Er trägt daher [...] der Kosten, oder gekürzt [...].


Konkret bedeutet das Ergebnis jetzt:
1. Der Kläger kriegt vom Beklagten 6.000,- EUR.
2. Der Kläger kriegt auch [...] seiner Anwaltskosten vom Beklagten.
3. Der Beklagte bekommt [...] seiner Anwaltskosten vom Kläger.
4. Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu [...] und der Beklagte zu [...]

Ich hoffe, ich konnte das jetzt einigermaßen verständlich erklären.
Zuletzt geändert von RechtsKnecht am 07.06.2012, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
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#12

07.06.2012, 15:52

Ach Rechtsknecht, das ist ne Übungsaufgabe, die Rechti lösen sollte. Es ist sicher nicht von Vorteil, wenn hier das Ergebnis so gepostet wird. :wink:
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#13

07.06.2012, 16:00

Ach so, sorry. Bist du dir da wirklich sicher?
Ich hab eher das Gefühl, dass ihr das bisher noch niemand wirklich erklärt hat.


Ich nehm die entsprechenden Passagen jetzt erstmal raus, bis das geklärt ist.
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#14

07.06.2012, 16:03

Außerdem ist das Mädel nicht im Referendariat, sondern im 1. Lehrjahr. :wink: Sie muß sicher keinen Urteilstenor schreiben, sondern soll nur erkennen, wie die Kostenentscheidung der Hauptsache folgt, und wie die dann in Bruchteilen oder Prozenten umzusetzen ist.
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#15

07.06.2012, 16:08

Den Urteilsbeginn hab ich auch nur geschrieben, damit klar ist, was der Tenor ist (und was nicht). Sie hat halt danach gefragt.

Ich hab aber immernoch das Gefühl, dass ihr bezüglich der Kostentragungspflicht eher eine ordentliche Erklärung helfen würde als eine Übungsaufgabe.

Liesel hat geschrieben:Sie SOLL die Übungsaufgabe lösen.
Ich hab die Lösung doch schon entfernt.
Zuletzt geändert von RechtsKnecht am 07.06.2012, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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#16

07.06.2012, 16:11

Sie SOLL die Übungsaufgabe lösen.
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#17

07.06.2012, 16:13

Das mag sein, ist aber Aufgabe der Schule (bezieht sich natürlich auf #15, nicht auf @Liesel). Wenn jemand hier eine Übungsaufgabe postet, dann gehe ich zunächst davon aus, daß er was üben soll, was vorher schon mal zumindest angesprochen wurde. Falls das anders ist, dann muß @Rechti halt mal 2-3 grundsätzliche Worte dazu fallen lassen, wieviel sie von Kostenentscheidungen überhaupt weiß.

Versteh mich nicht falsch, ich hab auch das Gefühl, daß man erstmal nen großen Vortrag drüber halten müßte, wie Kosten funktionieren. Das mach ich aber nicht ungefragt. Und dann für nen Azubi besser auf anderem Level. Du schreibst viel zu juristisch.

Edit: Ich hab mal den Smiley wieder rausgenommen. Ich will mich nicht lustig machen und Dich auch nicht kritisieren. Nur zeigen, daß Deine Hilfe m.E. in eine falsche Richtung geht.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 07.06.2012, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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#18

07.06.2012, 16:15

Ich glaub, ich überlass hier besser mal den anderen das Feld :-)
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#19

07.06.2012, 16:20

Rechtsknecht, es ist wirklich nicht böse gemeint, aber Rechti hat die Aufgabe bekommen, um sie zu lösen. Wenn ihr die Lösung auf dem "Silbertablett" serviert wird, ist das nicht sinnvoll. Sie soll halt selbst darauf kommen. :wink:
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