Klageerwiderung versäumt

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nad.___
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#1

14.03.2018, 11:52

Hallo ihr Lieben :wink1

Ich bin hier mit meiner Kollegin am grübeln. Sachverhalt wie folgt:

Klage wurde unserem Mandanten zugestellt. Wir haben fristgerecht die Verteidigung angezeigt. Leider wurde die Erwiderungsfrist statt auf den 15. Februar, auf den 15. März eingetragen, sodass wir die Frist versäumt haben. Am 01.03. haben wir das Ruhen des Verfahrens beantragt, dabei ist nicht aufgefallen, dass die Frist falsch eingetragen wurde.

Macht es jetzt Sinn die Klageewriderung heute noch abzuschicken und uns für die Verspätung zu entschuldigen? Was für Konsequenzen drohen jetzt? In der Sache geht es um über 220.000-, € :panik :krank

LG
Sonnenblume1804
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#2

14.03.2018, 12:13

Hallo,

also ich würde das umgehend mit Deinem Chef / Chefin besprechen und er / sie muss dann schauen, was zu tun ist. Da die Folgen einer verpasten Klagerwiderung normalerweise in den Hinweisen oder Verfügungen des jeweiligen Gerichtes stehen (z.B. möglicherweise den Prozess zu verlieren etc.)

ALso schnell mit der Akte zum Chef und das mitteilen.

LG:-)
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Sputnik85
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#3

14.03.2018, 12:29

Hallo,

solltest du noch Azubine sein, ändere das bitte in deinem Profil (Beruf) entsprechend ab.

Gruß
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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sansibar
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#4

14.03.2018, 12:41

Ist denn das Ruhen des Verfahrens inzwischen angeordnet worden?
Grüße - sansibar
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nad.___
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#5

14.03.2018, 12:57

sansibar hat geschrieben:Ist denn das Ruhen des Verfahrens inzwischen angeordnet worden?
Nein ist es nicht. Wir haben überhaupt bisher nichts vom Gericht gehört.Wir haben zwischen den Parteien noch ein Verfahren vorm OLG, wir haben uns mit der Gegenseite verständigt, dass dies erst einmal abgewartet werden soll. Dahingehend haben wir das Ruhen beantragt. Aber auch erst 2 Wochen nach Fristablauf der Klageewirderung.

Meiner Kollegin ist das jetzt nur aufgefallen, weil sie die Klageewiderung fertig machen wollte und hat nun hat einen Antrag auf Wiedereinsetzung vorbereitet. Aber ist dies notwendig? :-?
Zufällig sind beide Anwälte nicht da. :-?
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icerose
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#6

14.03.2018, 13:08

Und wenn die RA auch nicht da sind - man kann sie doch bestimmt telefonisch erreichen, nicht wahr? Ist ja immerhin ein klarer Notfall. :augenreib
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Sonnenblume1804
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#7

14.03.2018, 13:09

Ein Wiedereinsetzungsantrag bringt hier doch gar nichts.

a) eine Klagerwiderungsfrist ist keine Frist in Sachen des § 233 ZPO
b) "ohne ihr veschulden" und die fehlerhafte Notierung einer Frist ist Eurer verschulden.

Es bleibt bei meinem Vortrag von oben, dass ich das mit dem Chef / Chefin besprechen würde. Es kommt sowieso raus, weil er / sie unterzeichnet ja die Schriftsätze.

Fehler passieren aber man muss sie unbedingt ansprechen.

LG:-)
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nad.___
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#8

14.03.2018, 13:26

Ansprechen werden wir es auf jeden Fall. Wir wollten evtl nur schon mal alles Notwendige vorbereiten und uns informieren was wir nun machen können.
Morgen ist einer der Anwälte wieder da, dann werden wir es mitteilen. Jetzt grade sind beide nicht zu erreichen (Fortbildung).

:thx Danke an euch allen :thx
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Soenny
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#9

14.03.2018, 14:16

nad.____ bist du Azubi oder nicht? Bitte beantworte die Frage ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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