Klageentwurf

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Nairomyi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 07.01.2014, 15:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

08.05.2014, 10:38

Hallo ihr lieben,

habe da mal eine Frage, vllt. kann mir ja jemand schnell weiterhelfen.

Und zwar, es geht um einen Schaden am Pkw unseres Mandanten. Dieser hat sich außerorts auf der BAB 21, Km 54 ereignet.
Es war kein Verkehrsunfall.

Der Schaden wurde wohl wenn ich es richtig rauslese, durch eine Baustelle bzw. deren "Markierungen" ausgelöst. Hat sich wohl irgendwas gelöst und hat dadurch das Auto beschädigt.

Ich soll jetzt eine Klage anfertigen. Aber ich weiss nicht wie ich anfangen soll. Verkehrsunfall kann ich es ja nicht nennen, oder?

Ich schreibe eigl. ausschließlich nur Klagen bei Verkehrsunfällen, also Kläger ./. Beklagte (Vers.).

Das überfordert mich gerade in wenig. Also Rubrum ist klar, ich komme nur bei der Einleitung der Begründung nicht weiter. :oops:
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#2

08.05.2014, 10:44

Nairomyi hat geschrieben:Verkehrsunfall kann ich es ja nicht nennen, oder?
Viell. Schadensersatz aus Vorfall vom XY?

(...und begründen sollte die Klage m. E. nach der Anwalt und nicht der Azubi... )
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3281
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

08.05.2014, 10:47

Ich stimme sigulaz zu. Im Schriftsatz selbst könnte man dann von "Schadensfall" statt "Verkehrsunfall" sprechen. Dass der selbständige Entwurf einer solchen Klage nicht zum normalen Ausbildungsinhalt gehört ist dem RA aber schon klar, oder?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

08.05.2014, 11:24

Ihr habt doch sicherlich ein Anspruchschreiben gefertigt. Da kann man prima die Textpassagen zum Schadensergang rausnehmen und entsprechend anfassen. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Nairomyi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 07.01.2014, 15:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

12.05.2014, 09:52

Hallo, sry das ich mich erst jetzt zurück melde. Danke auf jedenfall für die Antworten.

Ich habe jetzt wg. Schadensersatz aus Vorfall vom ... in die Klage reingenommen.

@Pitt
Das ist ihm mit Sicherheit klar. Hab in der Ausbildung einen Kanzleiwechsel vollzogen (in der anderen war es genauso).

Ich hatte nie eine weitere Dame im Sekretariat, war immer nur mit dem Anwalt alleine. Dementsprechend bin ich für ALLES zuständig, ob es mir passt oder nicht oder besser ob ich es kann oder nicht. :roll:

Klagen muss ich komplett alleine verfassen, er unterschreibt nur.
RA-FA-AG
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 30.05.2014, 17:49
Beruf: Auszubildender zum RA-Fachangestellten
Software: ReNoStar
Wohnort: Saarland

#6

31.05.2014, 18:31

Hey :)
Das ist bei mir aber auch so. Bin im 2. Lehrjahr (Rechtsanwaltsfachangestellter) und mache die Ausbildung in einer kleinen Kanzlei mit nur einem Anwalt und einer Mitarbeiterin, die nur dienstags und an Wochenenden da ist, aber halt ausschließlich die Buchhaltung übernimmmt - ansonsten ist alles mir überlassen. Muss auch schon Zahlungs-, Räumungs-, Schadensersatzklagen usw. selbst verfassen, wobei diese aber i. d. R. immer einfache Sachverhalte betreffen. Und auch so, bin für alles zuständig.
Aber genau das ist ja gut, kannst von Glück reden, dass du auch dieses Glück hast :D Denn solche Personen lernen am meisten.. wenn sie alles machen müssen#
Viel Erfolg weiterhin!
LG
Antworten