Hallo ihr lieben,
habe da mal eine Frage, vllt. kann mir ja jemand schnell weiterhelfen.
Und zwar, es geht um einen Schaden am Pkw unseres Mandanten. Dieser hat sich außerorts auf der BAB 21, Km 54 ereignet.
Es war kein Verkehrsunfall.
Der Schaden wurde wohl wenn ich es richtig rauslese, durch eine Baustelle bzw. deren "Markierungen" ausgelöst. Hat sich wohl irgendwas gelöst und hat dadurch das Auto beschädigt.
Ich soll jetzt eine Klage anfertigen. Aber ich weiss nicht wie ich anfangen soll. Verkehrsunfall kann ich es ja nicht nennen, oder?
Ich schreibe eigl. ausschließlich nur Klagen bei Verkehrsunfällen, also Kläger ./. Beklagte (Vers.).
Das überfordert mich gerade in wenig. Also Rubrum ist klar, ich komme nur bei der Einleitung der Begründung nicht weiter.
Klageentwurf
- booo
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Viell. Schadensersatz aus Vorfall vom XY?Nairomyi hat geschrieben:Verkehrsunfall kann ich es ja nicht nennen, oder?
(...und begründen sollte die Klage m. E. nach der Anwalt und nicht der Azubi... )
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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Ich stimme sigulaz zu. Im Schriftsatz selbst könnte man dann von "Schadensfall" statt "Verkehrsunfall" sprechen. Dass der selbständige Entwurf einer solchen Klage nicht zum normalen Ausbildungsinhalt gehört ist dem RA aber schon klar, oder?
- Pepples
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Ihr habt doch sicherlich ein Anspruchschreiben gefertigt. Da kann man prima die Textpassagen zum Schadensergang rausnehmen und entsprechend anfassen.
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Hallo, sry das ich mich erst jetzt zurück melde. Danke auf jedenfall für die Antworten.
Ich habe jetzt wg. Schadensersatz aus Vorfall vom ... in die Klage reingenommen.
@Pitt
Das ist ihm mit Sicherheit klar. Hab in der Ausbildung einen Kanzleiwechsel vollzogen (in der anderen war es genauso).
Ich hatte nie eine weitere Dame im Sekretariat, war immer nur mit dem Anwalt alleine. Dementsprechend bin ich für ALLES zuständig, ob es mir passt oder nicht oder besser ob ich es kann oder nicht.
Klagen muss ich komplett alleine verfassen, er unterschreibt nur.
Ich habe jetzt wg. Schadensersatz aus Vorfall vom ... in die Klage reingenommen.
@Pitt
Das ist ihm mit Sicherheit klar. Hab in der Ausbildung einen Kanzleiwechsel vollzogen (in der anderen war es genauso).
Ich hatte nie eine weitere Dame im Sekretariat, war immer nur mit dem Anwalt alleine. Dementsprechend bin ich für ALLES zuständig, ob es mir passt oder nicht oder besser ob ich es kann oder nicht.
Klagen muss ich komplett alleine verfassen, er unterschreibt nur.
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Hey
Das ist bei mir aber auch so. Bin im 2. Lehrjahr (Rechtsanwaltsfachangestellter) und mache die Ausbildung in einer kleinen Kanzlei mit nur einem Anwalt und einer Mitarbeiterin, die nur dienstags und an Wochenenden da ist, aber halt ausschließlich die Buchhaltung übernimmmt - ansonsten ist alles mir überlassen. Muss auch schon Zahlungs-, Räumungs-, Schadensersatzklagen usw. selbst verfassen, wobei diese aber i. d. R. immer einfache Sachverhalte betreffen. Und auch so, bin für alles zuständig.
Aber genau das ist ja gut, kannst von Glück reden, dass du auch dieses Glück hast Denn solche Personen lernen am meisten.. wenn sie alles machen müssen#
Viel Erfolg weiterhin!
LG
Das ist bei mir aber auch so. Bin im 2. Lehrjahr (Rechtsanwaltsfachangestellter) und mache die Ausbildung in einer kleinen Kanzlei mit nur einem Anwalt und einer Mitarbeiterin, die nur dienstags und an Wochenenden da ist, aber halt ausschließlich die Buchhaltung übernimmmt - ansonsten ist alles mir überlassen. Muss auch schon Zahlungs-, Räumungs-, Schadensersatzklagen usw. selbst verfassen, wobei diese aber i. d. R. immer einfache Sachverhalte betreffen. Und auch so, bin für alles zuständig.
Aber genau das ist ja gut, kannst von Glück reden, dass du auch dieses Glück hast Denn solche Personen lernen am meisten.. wenn sie alles machen müssen#
Viel Erfolg weiterhin!
LG