Klageantrag

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Karin N.
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#1

29.01.2013, 16:11

Hallo,

ich habe gerade einen "Hänger" und zwar weiß ich nicht mehr so genau wie man den Antrag zum Versäumnisurteil formuliert.

War das nicht so: wird beantragt, die Beklagte bei Fristversäumnis oder nicht Erscheinen zur Verhandlung gem. § 331 Abs. 1 und 3 ZPO antragsgemäß mit Versäumnisurtei zu verurteilen?
Jupp03/11

#2

29.01.2013, 16:29

Es wird weiterhin die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens beantragt
und

für den Fall, dass die Beklagte nicht rechtzeitig anzeigt, sich gegen
die Klage verteidigen zu wollen, gegen diese ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil zu erlassen sowie

für den Fall, dass die Beklagte den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennt, diese ihrem Anerkenntnis gemäß ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.
Karin N.
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#3

29.01.2013, 16:31

Ok, danke.
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