Klage im Asylverfahren

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Sungirl
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#1

08.07.2010, 08:52

Guten Morgen.

mal eine doofe Frage. Laut Rechtsmittelbehelf sollte die Klage gegen ein Bescheid in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden.

Also: Original, beglaubigte Abschrifft und zwei Abschriften. Stimmt?
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LuzZi
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#2

08.07.2010, 08:57

Würd ich sagen ja :)
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Sungirl
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#3

08.07.2010, 09:00

LuzZi hat geschrieben:Würd ich sagen ja :)
ah ja da steht noch nebst Anlage, also brauche ich nur an das Original und an die begl. Abschrift den Bescheid beifügen
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LuzZi
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#4

08.07.2010, 09:01

Ja, die Anlagen kommen jeweils ans Original und an die Beglaubigte.
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Sungirl
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#5

08.07.2010, 09:13

LuzZi hat geschrieben:Ja, die Anlagen kommen jeweils ans Original und an die Beglaubigte.

:thx
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