KFA wenn Kosten gegeneinander aufgehoben?

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JLKL
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#1

23.03.2010, 15:21

Hallo Leute!
Jetzt bin ich völlig verwirrt. Parteien haben einen Vergleich geschlossen. Im Vergleichsprotokoll steht auch, daß die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden.
Habe dann die Sache mit der Rechtsschutz des M abgerechnet.
Heute kommt plötzlich ein Fax der RS:
bitten wir Sie, die Kostenfestsetzung/-ausgleichung zu beantragen.
Ich kann doch die Kosten nur festsetzen oder ausgleichen lassen, wenn eine Quotelung stattfindet oder nicht?
Danke schonmal!
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#2

23.03.2010, 15:23

Denke ma da gehts um die Gerichtskosten. Die werden bei Kostenaufhebung ja geteilt und darüber muss der Kostenausgleichsantrag erfolgen..
JLKL
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#3

23.03.2010, 15:25

Gebe ich dann da auch unsere Gebühren mit an oder wirklich nur die Gerichtskosten?
Dann könnten sie unsere Gebühren ja aber überweisen, haben sie aber nicht. Stattdessen nur dieses Schreiben.
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misspinky1984
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#4

23.03.2010, 15:26

es geht hier nur um die Gerichtskosten. Folgender Antrag ist da ausreichend:

In Sachen
X ./. Y
AZ

wird beantragt,

die Gerichtskosten auszugleichen und festzusetzen.

Abschrift anbei

---
RA
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#5

23.03.2010, 15:27

:thx :thx :thx
Dann sollen die Pappnasen das doch gleich schreiben, daß es um die GK geht. Mensch.... :wink:
Wenn ich Euch nicht hätte! :mrgreen:
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#6

23.03.2010, 15:28

JLKL hat geschrieben:Gebe ich dann da auch unsere Gebühren mit an oder wirklich nur die Gerichtskosten?
Dann könnten sie unsere Gebühren ja aber überweisen, haben sie aber nicht. Stattdessen nur dieses Schreiben.
Du lässt nur die Gerichtskosten ausgleichen. Deine Gebühren erwähnst Du nicht.
Vielleicht solltest Du die RS einfach noch einmal auf die Kostenaufhebung hinweisen und mitteilen, dass Du die Gerichtskosten mit gleicher Post ausgleichen und festsetzen lässt und daher vorerst nur um kurzfristige Begleichung der RA-Gebühren gebeten wird.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#7

23.03.2010, 15:37

Dieser Text ist das oder? Hab ich nämlich gerade unter meinen gespeicherten gefunden:

bitte ich um Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten sowie um Ausgleich der Gerichtskosten gemäß § 106 ZPO.


RA
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#8

23.03.2010, 15:57

JLKL hat geschrieben:Dieser Text ist das oder? Hab ich nämlich gerade unter meinen gespeicherten gefunden:
bitte ich um Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten sowie um Ausgleich der Gerichtskosten gemäß § 106 ZPO.
RA

*zustimm*
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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