KFA-Streitwert??

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maus19
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#1

08.03.2007, 14:50

Leute helft mir:
Ich habe ein Urteil vom Gericht: Inhalt:
der Beklage wird nach Anerkenntnis verurteil, an den Kläger 81,20 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23. Februar zu zahlen.

der Beklage wird nach Versäumnis verurteilt, an den Kläger 602,91 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Juli 2006 zu zahlen.

der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Sind die SW einfach zusammen zuaddieren? Ich muss doch einen ganz normalen KFA stellen oder? Welche Gebühren nehme ich?

Danke für die Hilfe!!!
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leni
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#2

08.03.2007, 14:51

bei kostenfestsetzungsantrag vom wert der klage ausgehen
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
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nic67
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#3

08.03.2007, 14:55

:zustimm
träume sind da um gelebt zu werden denn träume sind unser leben
maus19
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#4

08.03.2007, 14:57

Da haben wir die Werte zusammenaddiert, ok!! aber sonst 1,3 Verfahrensgebühr, und 1,2 Terminsgebühr, und das wars???!!
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leni
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#5

08.03.2007, 15:08

na auschlaggebend ist, was ihr in der klage geltend gemacht habt, außer die klage wurde im verlaufe des prozesses erweitert.

da er die forderung anerkannt hat, bleiben eben nur die beiden gebühren zzgl. gerichtskosten stehen
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
maus19
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#6

08.03.2007, 15:11

Danke euch.......... dann beantrage ich mal den KFA.......
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