Kanzleiwechsel brauche dringend Rat

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.Pipa.
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#1

12.12.2016, 17:18

Hallo,

da ich zum Thema nichts gefunden habe frage ich euch, ich brauche bitte dringend Hilfe:

Undzwar Weiß ich einfach nicht mehr weiter und hab echt Probleme in meiner jetzigen Kanzlei. Das Problem ist dass ich seit 2 1/2 Monaten kein Gehalt mehr bekomme, Ich hab meine Chefin auch schon darauf angesprochen gehabt aber von der kommt überhaupt keine Reaktion deshalb will ich mich dann morgen an den anderen Rechtsanwalt wenden der ist freier Mitarbeiter bei uns. Mein Problem ist jetzt aber dass ich Azubi im zweiten Lehrjahr bin und gerne die Kanzlei wechseln möchteund meine Frage ist ob ich jetzt in meiner Kanzlei hier einfach aufhören kann weil ich finde es einfach unmöglich Wie man sowas mit einem Jugendlichen machen kann und ihm zwei halb Monate kein Gehalt zahlen und dann noch in Gesicht lügen und zu sagen "ich habe alles überwiesen ja?" Und nach 2 Wochen immer noch nix! Ich will ja auch nicht umsonst arbeiten und nur ausgenutzt werden und dann Heißt es tschüss Wir sind Leute pleite (weil ich hab stark die Vermutung dass es soweit ist, aber kein Schwein sagt mir natürlich was, sondern ich bin die kleine Reserve fürs putzen und telefonieren) Meine frage ist ob ich dann trotzdem noch zu Berufschule gehen kann aber halt nur der Kanzlei fernbleiben und halt so lange nur in die Berufschule gehen bis ich eine Kanzlei gefunden hab oder wird es Ärger geben mit der Rechtsanwaltskammer oder was muss ich da beachten welche Schritte muss ich beachten? Weil meine Ausbildung will ich auf keinen Fall abbrechen wegen so einer Ausbeutung. ich kenn mich wirklich gar nicht aus ich brauche wirklich dringend Hilfe.

Ich bin sehr sehr Dankbar für jeden Rat :sad:
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Adora Belle
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#2

12.12.2016, 17:27

Du solltest Dich an die Kammer wenden.
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paralegal6
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#3

12.12.2016, 21:53

Du brauchst wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag. Wie adora sagt, die Kammer weiss was zu tun ist. Ich würde aber erst eine neue Kanzlei suchen, ich kann mir nicht vorstellen dass man nur zur Schule gehen kann
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skugga
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#4

12.12.2016, 22:28

paralegal6 hat geschrieben:Du brauchst wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag. Wie adora sagt, die Kammer weiss was zu tun ist. Ich würde aber erst eine neue Kanzlei suchen, ich kann mir nicht vorstellen dass man nur zur Schule gehen kann
Doch, doch, im Notfall ist das auch nicht ganz unwahrscheinlich. Ich würde mich nicht nur an die Kammer, sondern auch dringend an den - soweit vorhanden - Vertrauenslehrer in der Berufsschule wenden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#5

12.12.2016, 22:45

Ich bin echt geschockt ... ruf morgen gleich mal bei der Kammer an, die sollen dir sagen, was zu tun ist. Ich würde bei denen nicht mehr aufschlagen. Frag genau nach bei der Kammer, ob du noch hin musst, oder vorübergehend zuhause bleiben kannst.

Wieso unternimmst du erst jetzt etwas? Ich würde schon bei 1 Woche Gehaltsverzug zur Furie werden. Ich weiß, dass dir jetzt Vorwürfe nicht weiter helfen, aber tu was dagegen. Nimm ggf. auch anwaltliche Hilfe in Anspruch (gff. Dein neuer Chef/Chefin?) und hol dir dein Geld, bevor alles weg ist.

Gab es sonst noch Angestellte außer dir? Was ist mit denen passiert?

Viel Kraft und gute Nerven, das brauchst du jetzt
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Soenny
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#6

13.12.2016, 06:52

Bevor das zur Rechtsberatung ausufert

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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