Hilfe - Strafrecht

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Bienchen
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#1

08.03.2012, 19:22

Hallo Leute,
meine Chefin hat mir ein Akte zur Abrechnung vorgelegt.
Sie war erst als Pflichtverteidigerin bestellt. Dann wurde sie zur Wahlverteidigerin. Der Mandant wurde teilweise freigesprochen.
Wie rechne ich jetzt ab? Erst Pflichtverteidigergebühren dann Wahlverteidigergebühren? Was ist mit der Differenz? Hat jemand ein Beispiel
für mich? :(
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Adora Belle
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#2

08.03.2012, 19:35

Iieeeh. Das klingt kompliziert. Wie kommt Deine Chefin darauf, daß Du das abrechnen kannst? Bist Du in der Ausbildung? dann solltest Du das im Profil so angeben.

Wenn Du dabei Hilfe brauchst, müßtest Du erstmal Ordnung in Deinen Sachverhalt bringen.
Wann und warum wurde denn denn PV-Bestellung aufgehoben?
In welchen Verfahrensabschnitten wart Ihr tätig, was habt Ihr gemacht?
Bienchen
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#3

08.03.2012, 19:49

Hey, nein ich bin keine Auszubildende. Nur die einzige Angestellte bei einer Einzelanwältin. (und ich steh auf dem Schlauch) :(
Ich hab die Akte jetzt nicht vor mir liegen. Es ist wohl doch komplizierter als gedacht. :( Ich würde mir die Akte morgen nochmal genau
ansehen und meine Frage detaillierter stellen.
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#4

08.03.2012, 19:57

Na sowas lieb ich ja. Also - von der Chefin. Du bist natürlich im Regen stehen gelassen.

Das ist gut, schau Dir morgen die Akte gründlich an, und dann sollte auch diese Abrechnung zu meistern sein. :wink:
Bienchen
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#5

09.03.2012, 14:49

Also meine Chefin wurde mit der anwaltlichen Vetretung beauftagt. Sie hat dann Antrag auf Pflichtverteidigerin gestellt. Es folge Akteneinsicht, sie wurde als Verteidigerin beigeordnet. Sie hatte an das AG Kosten als Vorschuss gestellt ( 4100, 4106, 7002, 7008) 314,16 Euro . Die wurden von LJK bezahlt. Dann kam ein Schreiben von der Staatsanw. das von der Verfolgung abgesehen wird. Dann kam Terminsladung vom AG.(2 Termine insgesamt) Urteil vom AG : in 4 von 9 Fällen (Diebstahl) freigesprochen. Dann hatte meine Vorgängerin eine Antrag auf festsetzung der Kosten und Gebühren beim AG gestellt (4101, 1407, 1409,7002,7008 801,76 Euro. Und jetzt kam ein Schreiben von der LJK. "Es wird um Klarstellung gebeten. Handelt es sich um einen Antrag auf Pflichtverteidigergebühren oder um einen Antrag als Wahlverteidigervergütung? :(
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#6

09.03.2012, 14:55

Ahja. Also alles halb so kompliziert.

Ihr solltet

1. die PV-Gebühren vollständig abrechnen, bereits gezahlter Vorschuß ist zu berücksichtigen. Offenbar war der Mandant in Haft? Dann sind die Gebühren wie unten genannt angefallen, die 4109 allerdings 2x.

2. Für die WV-Gebühren eine Differenzberechnung vornehmen, wegen des Teilfreispruchs. Ich nehme an, die Kostenentscheidung lautet - notwendige Auslagen hat der Angeklagte zu tragen, soweit verurteilt, im übrigen die Staatskasse. Zur Differenztheorie hab ich hier schon so viel geschrieben, das findest Du alles über die Suchfunktion. Im Antrag muß angegeben werden, inwieweit PV-Gebühren beantragt wurden.

Beide Anträge kannst Du gleichzeitig einreichen. Abtretungserklärung des Mandanten nicht vergessen, wenn der nix an Euch gezahlt hat.

Ich bin jetzt weg fürs Wochenende, wenn Du Fragen hast, muß jemand anderes ran, oder Du mußt bis Montag warten. :wink:
Bienchen
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#7

11.03.2012, 22:32

Hallo, kann mir jeamd sagen, ob die Abrechnung dann so richtig ist?

Pflichtanwalt: (wenn Mdt. In Haft war)


Grundgebühr Nr. 4101 VV RVG 162,00 EUR
(Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG (vorbereitendes Verfahren, StA) 137,00 EUR)
Verfahrensgebühr Nr. 4107 VV RVG ( vor dem AG) 137,00 EUR
Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 224,00 EUR
(Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 224,00 EUR)
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 904,00 EUR
Abzgl. Vorschuss - 314,16 EUR
Zwischensumme 589,84 EUR
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV RVG 112,07 EUR
Summe 701,91 EUR

Wahlanwalt: Mittelgebühr (wenn Mdt. In Haft war)


Grundgebühr Nr. 4101 VV RVG 202,50 EUR
(Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG (vorbereitendes Verfahren, StA) 171,25 EUR)
Verfahrensgebühr Nr. 4107 VV RVG ( vor dem AG) 171,25 EUR
Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR
(Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR)
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1125,00 EUR
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV RVG 213,75 EUR
Summe 1338,75 EUR

Wahlanwaltskosten 1338,75 EUR
Pflichtanwaltskosten - 701,91 EUR
Summe 636,84 EUR
= Differenzbetrag den die Staatskasse zahlen muss
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#8

11.03.2012, 23:08

Der erste Teil stimmt bis zur Zwischensumme. Den Vorschuß mußt Du allerdings netto abziehen.

Die zweite Berechnung stimmt so nicht. Ihr habt keinen vollen Freispruch, deshalb trägt die Staatskasse auch nicht die gesamten Kosten der Verteidigung, sondern nur den Anteil des Teilfreispruches.

Ihr müßt eine Differenzberechnung vornehmen. Betrag 1 sind die gesamten Kosten der Verteidigung für alle 9 Taten. Betrag 2 sind die Kosten nur für den verurteilten Teil von 5 Taten. Die Differenz aus beiden erhält der Mandant (bzw. bei Abtretung Ihr) aus der Staatskasse. Beide Summen müssen sich also unterscheiden - Ihr müßt nach § 14 Ermessen innerhalb der Gebührenrahmen ausüben, um überhaupt zu einem erstattungsfähigen Betrag zu kommen.

Wie gesagt, ich hab darüber schon so viel hier geschrieben, daß ich das jetzt nicht nochmal alles ausbreiten mag. Hast Du die Threads gelesen?
Bienchen
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#9

11.03.2012, 23:40

Ich habe alle Threads von dir zu diesem Thema gelesen. :( Ich versuch es nochmal.
Bienchen
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#10

12.03.2012, 02:00

neuer Versuch: :(
Pflichtanwalt: (wenn Mdt. In Haft war)


Grundgebühr Nr. 4101 VV RVG 162,00 EUR
(Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG (vorbereitendes Verfahren, StA) 137,00 EUR)
Verfahrensgebühr Nr. 4107 VV RVG ( vor dem AG) 137,00 EUR
Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 224,00 EUR
(Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 224,00 EUR)
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 904,00 EUR
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV RVG 171,76 EUR
Summe 1075,76 EUR
Abzgl. Vorschuss - 314,16 EUR
Summe 761,60 EUR


Wahlanwalt: Mittelgebühr (wenn Mdt. In Haft war) (bei vollem Freispruch)


Grundgebühr Nr. 4101 VV RVG 202,50 EUR
(Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG (vorbereitendes Verfahren, StA) 171,25 EUR)
Verfahrensgebühr Nr. 4107 VV RVG ( vor dem AG) 171,25 EUR
Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR
(Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR)
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1125,00 EUR
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV RVG 213,75 EUR
Summe 1338,75 EUR


Wahlanwalt: Mittelgebühr (wenn Mdt. In Haft war) 20% Erhöhung nur auf die Verfahrensgebühr = Aufgerundet 1,6 Gebühr


Grundgebühr Nr. 4101 VV RVG 202,50 EUR
(Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG (vorbereitendes Verfahren, StA) 227,75 EUR)
Verfahrensgebühr Nr. 4107 VV RVG ( vor dem AG) 227,75 EUR
Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR
(Terminsgebühr Nr. 4109 VV RVG 280,00 EUR)
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1238,00 EUR
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV RVG 235,22 EUR
Summe 1473,22 EUR


Wahlanwaltskosten (Mittelgebühr + 20% ) 1473,22 EUR
Wahlanwaltskosten (Mittelgebühr) 1338,75 EUR
Summe 134,47 EUR
= Differenzbetrag den die Staatskasse zahlen muss
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