Hemmung der Verjährung

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Kitsune87
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#1

26.03.2008, 13:23

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder eure Hilfe. Bald ist Prüfung und ich sitze vor meinen BGB-Sachen und hänge mal wieder bei der Verjährung fest. Ich verstehe das mit der Hemmung der Verjährung nicht so richtig. Wir haben da mal eine Übung gemacht aber ich verstehe nicht richtig, was ich da selbst hingeschrieben habe *g*

Schuldner X muss Gläubiger Y aufgrund eines Mietvertrages 540,00 € am 01.10.2006 zahlen. Sooo das war die regelmäßige von 3 Jahren, d.h. Beginn: 31.12.2006, Ende: 31.12.2009 und verjährt am: 01.01.2010.

Dann geht die Aufabe weiter: Y beantragt einen MB, welcher X am 12.12.2009 zugeht. Dann hab ich geschrieben: Wirkung Hemmung ab 13.12.2009. Das ist mir auch noch klar, aber was jetzt kommt versteh ich einfach nit:

Die Hemmung endet am 01.06.2010. Die Restfrist läuft noch weitere 19 Tage. Die Frist läuft bis zum 20.06.2010. Am 21.06.2010 ist die Forderung von Y verjährt. :?:

Wäre echt lieb, wenn mir ihr mir erklären könntet.


Kitsune
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Kichererbse
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#2

26.03.2008, 13:26

Hemmung heißt ja hinten dran, also sind schon mal die 19 Tage geklärt, die fehlten ja bis zur eigentlichen Verjährung. Wegen des anderen muss ich erstmal im Hirn kramen.
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Katharina80
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#3

26.03.2008, 13:29

Die Hemmung müsste eigentlich erst am 13.06.2010 ablaufen und dann hängst du die 19 Tage noch ran...
Nauja

#4

26.03.2008, 13:32

§ 204 BGB
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung

(1) Die Verjährung wird gehemmt durch

...

3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren,

...

(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.

Beantwortet dies Deine Frage, Kitsune87? Oder hast Du nur wegen den Daten selbst Schwierigkeiten?
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Kitsune87
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#5

26.03.2008, 13:33

Aber wie kommt man auf Juni? Ich glaub ich steh total aufm Schlauch...
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Kitsune87
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#6

26.03.2008, 13:34

Ahhh, jetzt macht es klick. Danke Nauja. Ich hab den Absatz selbst nicht gefunden. Ich hab ich die ganze Zeit gewundert, wie ich da auf Juni gekommen bin. :)


Vielen Dank, ich werds mir in meinem BGB dick unterstreichen.
Nauja

#7

26.03.2008, 13:37

Bei den vielen §§ verliert man schnell mal den Überblick ;)
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Kichererbse
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#8

26.03.2008, 13:37

Und wie biste da nun auf Juni gekommen???
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#9

26.03.2008, 13:37

Na auf Juni kommst Du, weil ab der Zustellung des MB die Verjährung gehemmt wird, das ist in Deinem Fall der 13.12.2009... Die Hemmung beträgt bei Dir ja 6 Monate...

Die 6 Monate rechnest Du auf den 13.12.2009. Dann kommst Du auf den 13.06.2010... Und da ja im Dezember 2009 noch 19 Tagen fehlten bis zur Verjährung hängst Du diese 19 Tage noch an das Datum 13.06.2010 dran...
Nauja

#10

26.03.2008, 13:38

Achja:

@ Kitsune87: Viel Glück & Erfolg bei der Prüfung !!!
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