Geltendmachung der Geschäftsgebühr!

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Blausternchen
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#1

17.01.2012, 11:54

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und brauche Eure Hilfe. Folgender Sachverhalt:

Die Gegenseite hat (bereits 2009) gegen unseren Mandanten ein Urteil erwirkt, wonach unser Mandant die Kosten zu tragen hat.

Die Gegenseite hat daraufhin die Kosten (1,3 VG und 1,2 TG) festsetzen lassen und dabei eine 0,75 Geschäftsgebühr anrechnet.

Das Gericht hat die Kosten so auch festgesetzt.

Nun macht die Gegenseite - nachdem sie uns/unseren Mandanten zur Zahlung der außergerichtlichen Gebühren (Geschäftsgebühr) aufgefordert hat und dieser nicht gezahlt hat - die Geschäftsgebühr klageweise geltend.

Ist das korrekt so? Ich bin der Meinung, dass das so stimmt, mein Chef ist anderer Meinung und will wissen, worauf ich mich stütze. Ich muss aber gestehen, dass ich das so in meiner Ausbildungskanzlei gelernt habe, allerdings ohne die Angabe der gesetzlichen Grundlage.

Ich bitte um Hilfe!

Vielen Dank!

Blaustern
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Pepples
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#2

17.01.2012, 12:14

Zum einen muss natürlich entsprechende Schadensersatzpflicht bestehen, was Dein Chef zu prüfen hätte.

Rein vom Bauchgefühl her, würde ich davon ausgehen, dass die Gegenseite lediglich "vergessen" hat, die GG einzuklagen damals. Dann - und wenn Schadensersatzpflicht da ist - würde ich dem Mandanten anraten die GG anzuerkennen und zu zahlen, aber mich gegen die Kostenlast verwahren. Die Kosten dieses Rechtsstreites hätten vermieden werden können, wenn gleich in der ersten Klage geltend gemacht worden wäre.
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Blausternchen
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#3

17.01.2012, 12:45

Okay! Danke!

Gibt es denn eine gesetzliche Grundlage, nach der die Gegenseite jetzt die GG geltend machen darf?

Wo kann ich das nachlesen?
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#4

17.01.2012, 12:48

:kopfkratz Vielleicht steh ich jetzt auf dem Schlauch ....
Die Grundlage wäre ne Schadensersatzpflicht, hab ich ja schon gesagt. Und solange die besteht und nix verjährt ist, kann die auch geltend gemacht werden.
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