Gegner zahlt nach MB-Antrag aber vor Zustellung MB

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Feodora
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 27.07.2010, 10:21
Software: Andere

#1

27.07.2010, 10:40

Hallo zusammen !
Ich lese schon sehr lange hier mit, aber jetzt komme ich nicht weiter.
Ich bin bei einer Sache hier total unsicher, wie ich vorgehen soll, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe für den Mandanten am 10.06.einen Online-MB-Antrag über eine hohe Summe gestellt. Am 14.06. ging mein Antrag ein, am 15. 6 wurde der MB-Antrag erlassen und am 17.06. zugestellt. Bereits am 15.06. hat der Gegner die HF bezahlt. Am 18.06. hat er Widerspruch erhoben.
Die Zahlung erfolgte also am Tag des MB-Erlasses aber noch vor Zustellung. Rechtshängig wird die Sache doch eigentlich erst mit Zustellung.
Muss ich jetzt den Rechtsstreit gegenüber dem Mahngericht für erledigt erklären, oder die Klage zurücknehmen und wegen des Verzugsschadens neu klagen? Problem dabei ist, dass die einzuzahlenden Gerichskosten wegen des ursprünglich so hohen Streitwerts 600 EUR betragen würden, wenn das Verfahren fortgesetzt werden soll, oder setzt das Mahngericht die nach Erledigungserklärung runter ?

So einen Fall hatte ich bisher noch nicht. Bin dankbar für die Hilfe.
Benutzeravatar
Carmenzita
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 313
Registriert: 28.05.2009, 11:58
Beruf: frischgebackene ReNo
Wohnort: Berlin

#2

27.07.2010, 10:49

Ich würde die Sache in der Hauptsache für erledigt erklären und nur noch die Zinsen und Kosten geltend machen.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Feodora
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 27.07.2010, 10:21
Software: Andere

#3

27.07.2010, 11:09

Dann muss ich aber erst einmal EUR 605 einzahlen, um 746 EUR Kosten und Zinsen zu bekommen, sonst geht das Verfahren ja beim Mahngericht nicht weiter, das wird der Mandant nicht verstehen, fürchte ich.
Goldlöckchen

#4

27.07.2010, 11:18

Ich schreibe in solchen Fällen den Schuldner an und fordere ihn zur Restzahlung auf. Ich weise ihn darauf hin, dass die Zahlungen eingegangen ist, nachdem der MB schon raus war. Zahlt er nicht, bleibt nur noch der Weg übers streitige Verfahren.

Nachdem die Hauptforderung bezahlt ist, sind doch die GK für die Einleitung des streitigen Verfahrens um einiges geringer.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

27.07.2010, 11:20

§ 367 BGB
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten