Fristen Berechnen. Stehe auf dem Schlauch

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newtongirl
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#1

12.03.2017, 11:08

Guten Morgen, bei uns steht eine Klausur an. Unter anderem über die Berechnung von Fristen. Ich trete gerade total auf der Stelle. Vielleicht kann jemand helfen , den Knoten zu lösen.

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.03 und soll einen Monat dauern. Im Unterricht notiert wurde der 05.04. als letzter Arbeitstag.
Zähle ich 30 Tage, komme ich auf den 04.04. / Rutsche ich 4 Wochen nach unten im Kalender auf den 03.04. Ich zähle ja hier den 06.03 schon in der Frist mit.

Beispiel 2: der Wohngeldbescheid wird am 10.02 zugestellt. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen. Meine Lösung wäre der 11.03, verlängert sich wegen Samstag auf den 13.03. Ist das korrekt?
:kopfkratz

Kann mir das jemand plausibel erklären bitte? :thx
newtongirl
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#2

12.03.2017, 11:27

Ok, schon gesehen. Bsp. 2 ist falsch.

Kann ich es ganz stumpf so handhaben, dass ich immer genau ums Datum einen Monat weiterhüpfe und bei Terminfristen wie Miete, Arbeitsverhältnis einfach einen Tag zurückgehe? :nachdenk
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Laska
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#3

12.03.2017, 14:21

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 06.03 und soll einen Monat dauern. Im Unterricht notiert wurde der 05.04. als letzter Arbeitstag.
Zähle ich 30 Tage, komme ich auf den 04.04. / Rutsche ich 4 Wochen nach unten im Kalender auf den 03.04. Ich zähle ja hier den 06.03 schon in der Frist mit.
Ein Monat ist ein Monat.. soll heißen, der Beginn ist 06.03. und das Ende am 06.04.

Meine Überlegung: Beträgt die Arbeitszeit 5 Tage, also von Montag bis Freitag und fällt der 06.04. auf einen Samstag, endet das Arbeitsverhältnis natürlich am Freitag, den 05.04. Das wäre jetzt aber individuell auf das Arbeitsverhältnis bezogen.

Bei der Berufungsfrist z. B. ist das so... Zustellung des Urteils am 06.03. Ende der Berufungsfrist am 06.04. (wenn Samstag oder Sonntag), dann am 07. bzw. 08.04., immer der darauf folgende Werktag.
Liebe Grüße

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