Ich habe jetzt auch eine Frage zu diesem Thema:
Ich habe ein VZV an die Bank des Schuldners gesendet. Dies wurde am 09.08.17 zugestellt. Nun bekomme ich vom Gericht eine Monierung für den Pfüb, dass ich nur die Summe xxx Eur geltend machen kann, da dies im VB (es wurde seinerzeit Einspruch eingelegt) aufrecht erhalten wurde und im übrigen die Klage abgewiesen wurde, also keine Zinsen und Kosten aus dem VB geltend gemacht werden dürfen. Im übrigen fehlt die Zustellungsklausel, was mir ehrlich gesagt durchgerutscht war, da wir das von einem anderen Anwalt der für uns tätig war erhalten haben und ich vergessen hatte explizit darauf zu achten .
Nun muss ich natürlich ein neues VZV hinterher schieben, da ich die Monatsfrist nicht einhalten kann, soweit klar. Aber das 2. VZV hat jetzt einen anderen Betrag als das vorige. Ist das irgendwie ein Problem? Der Pfüb wird ja dahingehend geändert, wenn ich die Monierung beantworte. Muss ich auf dem VZV noch etwas vermerken oder ist das in dem Fall egal? Die Bank muss einfach nur hinterlegen?
Sorry, hatte diesen Fall noch nicht. Ich sag aber schon einmal
Frist Vorläufiges Zahlungsverbot
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Du machst einfach ein neues VZV. Ich drücke Dir die Daumen, dass Dir niemand zuvorgekommen ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Danke. Aber ich denke, dass es hier sowieso eigentlich aussichtslos ist.mrsgoalkeeper hat geschrieben:Du machst einfach ein neues VZV. Ich drücke Dir die Daumen, dass Dir niemand zuvorgekommen ist.
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Also ich habe in einem Seminar gelernt, dass ein weiteres vorläufiges Zahlungsverbot nicht den Rang sichert, sondern einfach nur den Rang ab Zustellung des neuen VZV.
Auch den Zöller Kommentar ZPOI (30. Auflage) zu § 845 verstehe ich - was bezüglich Wirkung dort ausgeführt wird so.
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Ist ja auch richtig so Tigerle. Man kann 50 VZV schicken (ob die Kosten zu erstatten sind, ist da fraglich) kommt eine Pfändung dazwischen, guckt man mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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dachte schon es ist was an mir vorbei gegangen, aber dann ist ja alles gutAnahid hat geschrieben:Ist ja auch richtig so Tigerle. Man kann 50 VZV schicken (ob die Kosten zu erstatten sind, ist da fraglich) kommt eine Pfändung dazwischen, guckt man mit dem Ofenrohr ins Gebirge.