Frist Vorläufiges Zahlungsverbot

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yuna89
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#41

22.08.2008, 12:50

@jenniver:
besser hätte ich das auch nicht sagen können.
Aber ich habe mal eine Frage, wenn der DS gleich auf das VZV zahlt (kann er ja machen), dann entstehen doch auch die bei dir benannten Kosten.

@Tigra:
Die Frist beträgt 1 Monat ab Zustellung des VZV's an den DS bis dahin muss der Pfüb an den DS zugestellt sein.

@secret72:
Danke, ich freue mich immer mal recht zu haben :D
Aber da ich noch so wenig Berufserfahrung habe, habe ich doch noch ganz schön viele Wissenslücken.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
yuna89
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#42

22.08.2008, 13:01

PS:

@secret72:
Bei uns lautet das wie folgt:

Dem Gläubiger stehen nach dem vollstr. ... (Titelangabe) vom ... (Datum) des ... (Gericht und AZ) ... EUR zzgl. ... EUR pauschaler ZV-Kosten (wir rechnen dann die Kosten des VZV's aus und GVZ-Kosten - erstatten kann man immer noch. Wir hatten mal das Problem, dass der DS sagte, die Kosten wären nicht beziffert.) zzgl. ... EUR Zins für jeden weiteren Tag ab ... (Antrag) zu. Die Einzelheiten der Forderungsentwicklung ergeben sich aus der anhängenden Forderungsaufstellung.

Ich hoffe, ich konnte helfen..
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
jenniver
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#43

22.08.2008, 14:25

wenn der DS gleich auf das VZV zahlt (kann er ja machen), dann entstehen doch auch die bei dir benannten Kosten.
Ja, die entstehen dann auch, da der Pfüb ja beantragt wurde und vom Gericht aus an den GV zur Zustellung geht. Außer du schafftst vorher noch den GV zu stoppen, dann hast du dir diese Kosten gespart.

Allerdings darf der DS auf ein VZV nicht zahlen. Das VZV geht direkt zum GV und wird nicht geprüft.
secret72

#44

22.08.2008, 14:33

@yuna89
Das hört sich gut an. :thx
yuna89
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#45

22.08.2008, 20:24

@secret72:
Schön, dass ich dir helfen konnte :D
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
secret72

#46

02.09.2008, 10:04

So, jetzt hätte ich da mal noch eine Frage dazu.

Ich beantrage jetzt nur die Zustellung eines Zahlungsverbotes, da mir die vollstreckbare noch nicht vorliegt, Mandant aber Fuß in der Türe haben möchte. Ich hab sogar in unseren Vorlagen ein Zahlungsverbot gefunden, in dem die Forderung etc. bezeichnet und beziffert wird (was man nicht so alles findet, wenn man bißchen länger sucht ;-) ).

Jetzt meine Frage - das Zahlungsverbot ist nur an den Gerichtsvollzieher adressiert, nicht wie sonst an Schuldner und Drittschuldner.

Ist das richtig so? Bin da gerade etwas unsicher.
jenniver
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#47

02.09.2008, 11:34

Das VZV ist genau wie der Pfüb an den GV bzw. das Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle - adressiert und du trägst das vollständige Rubrum ein mit Adresse des Schuldners und bei DS, dort die komplette Adresse inkl. gesetzlich Vertretung. Der GV fertigt die Zustellungsurkunden selbst.
secret72

#48

02.09.2008, 11:35

Oki doki. War mir - wie gesagt - nicht ganz sicher, da das andere Zahlungsverbot, was wir sonst immer nehmen, einmal an Schuldner und einmal an Drittschuldner adressiert ist.

DANKE!
reni12
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#49

12.11.2009, 08:41

Ich bin total verzweifelt, nach dem, was ich hier lese.

PfÜb wurde gleichzeitig mit VZV beantragt.
Info über die Zustellung der VZV haben wir bekommen, aber nichts bezüglich PfÜb.

Nach Rückfrage bei Gericht und GV, wurde uns nun mitgeteilt, dass der GV den PfÜb ans Gericht zurückgeschickt hat, weil ein Stempel fehlt und nun auf die Neuzustellung wartet.

Ende dieser Woche ist die Frist des VZV abgelaufen. Wir haben ein zweites nachgeschoben, da die Zustellung des PfÜb, trotz rechtzeitigem Antrag, durch einen Fehler des Gericht bisher nicht an den DS zugestellt werden konnte.

Verlieren wir auch in diesem Fall den 1. Rang? Uns ist bekannt, dass andere Gläubiger auch vollstrecken wollen.
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