Frist Vorläufiges Zahlungsverbot
Wobei mir das auch gefallen würde, nur das Zahlungsverbot hinzuschicken ohne die Pfüb-Kopie. Wie bezeichnet Ihr die Forderung im Verbot, also wie steht das da drin?
Da ich gerade Urlaub habe, kann ich dir das nicht genau beantworten. Da wir aber beide mit dem selben Programm arbeiten, müßten die Formulare auch die selben sein.
Bei uns steht bzgl. Forderungshöhe etc. drin:
Die Pfändung steht bevor wegen der dort genannten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Gerichts- und Zustellkosten.
Vielleicht / Wahrscheinlich habt Ihr Eure Vorlage mal geändert? Ich kenne unsere von Anfang nur so. :-/
Die Pfändung steht bevor wegen der dort genannten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Gerichts- und Zustellkosten.
Vielleicht / Wahrscheinlich habt Ihr Eure Vorlage mal geändert? Ich kenne unsere von Anfang nur so. :-/
@secret72:
Ich bin jetzt erst wieder on.
Also eine Kopie des Pfübs, wie ja schon rausgefunden wurde, muss nicht dem VZV beigefügt werden. Das geht auch nicht, weil ich ja auch ein VZV zustellen kann, wenn mir die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt. Und müsste ich eine Kopie des Pfübs beifügen, geht das nicht, da ja am Antrag die vollstr. Ausf. beigefügt werden muss.. Oder meinst du, dass nur ein Pfübentwurf beigefügt werden soll.
Ich kann doch auch ohne vollstr. Ausf. ein VZV zustellen lassen?! Die Voraussetzung ist wohl nur, dass ein Urteil verkündet wurde. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Ich bin grad nicht auf Arbeit und hoffe morgen mal dran zu denken nachzuschauen, was in unserem VZV steht.
Ich bin jetzt erst wieder on.
Also eine Kopie des Pfübs, wie ja schon rausgefunden wurde, muss nicht dem VZV beigefügt werden. Das geht auch nicht, weil ich ja auch ein VZV zustellen kann, wenn mir die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt. Und müsste ich eine Kopie des Pfübs beifügen, geht das nicht, da ja am Antrag die vollstr. Ausf. beigefügt werden muss.. Oder meinst du, dass nur ein Pfübentwurf beigefügt werden soll.
Ich kann doch auch ohne vollstr. Ausf. ein VZV zustellen lassen?! Die Voraussetzung ist wohl nur, dass ein Urteil verkündet wurde. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Ich bin grad nicht auf Arbeit und hoffe morgen mal dran zu denken nachzuschauen, was in unserem VZV steht.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."
Liebe Grüße, yuna89
Liebe Grüße, yuna89
@yuna89
Nein, da hast Du vollkommen Recht. Ich bin nach unseren Vorlagen davon ausgegangen, dass da immer eine Kopie vom Pfüb mit rangeheftet werden muss, bin aber jetzt eines Besseren belehrt.
Nein, da hast Du vollkommen Recht. Ich bin nach unseren Vorlagen davon ausgegangen, dass da immer eine Kopie vom Pfüb mit rangeheftet werden muss, bin aber jetzt eines Besseren belehrt.
so zwischendrin... ich hab so nen sch.... zv-angelegenheit, wo der GV jetz meinte wir sollen ein vorl. ZVB machen. jetz schreibt er mir zurück, jap alles zugestellt, der wird die sachen nach rückgabe uns für den pfüb wieder übersenden... ich so häää? der hat gesagt, nach dem vorl. zvb wird der zahlen.. naja egal... auf jeden fall, wie laufen die fristen für den pfüb nach dem vorl. zvb gleich nochmal? 4 Wochen oder 1 Monat und fallen für dne pfüb dann kosten an????
*gruml*ichhassees*
*gruml*ichhassees*
[size=85]capture life - create art[/size]