Frist verpasst vom Azubi

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Kazaar
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#1

15.11.2017, 11:37

Ich bin etwas ratlos. Folgender Fall:

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellter im 3. Lehrjahr und der einzige Angestellte meiner Kanzlei. Ich habe im Prinzip die Aufgabe alles zu machen. Vom Empfang der Mandanten, über das Sortieren der Post und so weiter.

Bei uns wurde nun eine Frist verpasst. Ist es richtig einem Azubi eine solche Verantwortung aufzuerlegen?
Schreibblitz
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#2

15.11.2017, 12:11

Mach dir keinen Kopf, Fehler passieren und die hat in erster Linie dein Chef zu verantworten. Du bist noch in der Ausbildung und ich finde es von Chefs unverantwortlich, einen Auszubildenden alleine in der Kanzlei zu beschäftigen und ihm die komplette Verantwortung alleine zu übertragen. Zumindest sollte sich dein Arbeitgeber dann mit dir hinsetzen, dir Sachen erklären und vor allem auch kontrollieren.

Bei mir war das im Übrigen ein Grund nach dem 1. Ausbildungsjahr die Kanzlei zu wechseln. Anfangs wurde mir alles noch erklärt, aber nach etwa einem halben Jahr hat permanent die einzige Festangestellte neben mir gewechselt und ich hatte keinen Ansprechpartner mehr.
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#3

15.11.2017, 12:23

Kazaar hat geschrieben: Bei uns wurde nun eine Frist verpasst. Ist es richtig einem Azubi eine solche Verantwortung aufzuerlegen?

Das sind ein bisschen wenige Informationen um sich darüber ein Bild machen zu können, meinst du nicht?

Gruß
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#4

15.11.2017, 12:44

Hallo,

also grundsätzlich darf ein RA die Fristen- und Termineintragungen nicht auf Azubis übertragen. Um was für eine Frist handelt es sich den?
Kazaar
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#5

15.11.2017, 12:52

Die sonstigen Hintergründe zu der Frist selbst sind nicht weiter wichtig. Er weiß schon was er weiter damit tun kann. Ich habe einfach Tag für Tag das Gefühl dass es ein Fehler war in eine Kanzlei zu gehen in der alles auf mich zurückfällt.

Deswegen wollte ich einfach nur eine Einschätzung, ob das denn so richtig ist, so große Verantwortungen einem Azubi zuzuschreiben. Er sagt immer dass man das im dritten Ausbildungsjahr verlangen kann.
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#6

15.11.2017, 12:56

Kazaar hat geschrieben: Er sagt immer dass man das im dritten Ausbildungsjahr verlangen kann.
Hier wird ihm seine Haftpflichtversicherung ganz klar etwas anderes sagen.

Azubis dürfen nicht für die Fristenkontrolle allein zuständig sein. Selbst eine qualifizierte und jahrelang tätige Fachkraft muss stichprobenartig immer wieder kontrolliert werden.

Ich denke, generell muss es nicht verkehrt sein, allein in einer Kanzlei tätig zu sein, sofern sich der RA um die richtige Ausbildung und Anleitung kümmert. Genau das bedeutet aber auch, dass die Fristennotierung kontrolliert werden muss.
Liebe Grüße

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#7

15.11.2017, 12:56

Wenn man die BGH Rechtsprechung liest dürfen sich Rechtsanwälte nicht einmal darauf verlassen das langjährig erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte Fristen richtig eintragen... Die Rechtsanwälte sind immer in der Pflicht zu kontrollieren erst recht bei Azubis.
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#8

15.11.2017, 12:57

Ich erwarte von einem Azubi im 3. Lehrjahr schon, dass er Fristen notieren kann und irgendwie müssen Azubis das ja auch lernen. Immerhin müssen sie es direkt nach der Ausbildung selbst machen. Trotzdem darf man es nicht unbeaufsichtigt überlassen. Die Fristen müssen von ihm kontrolliert werden.
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#9

15.11.2017, 12:57

Wie ist das denn bei euch, kümmert sich dein Chef um Dich oder lässt er Dich komplett alleine? Steht er für Fragen oder Erklärungen zur Verfügung, wenn Du etwas nicht verstanden hast? Dich komplett alleine alles ohne irgendwelche Erklärungen, so nach dem Motto: "Mach mal, wird schon schiefgehen" machen zu lassen, geht in meinen Augen gar nicht und ist auch nicht richtig.
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#10

15.11.2017, 13:14

Ciara hat geschrieben:Ich erwarte von einem Azubi im 3. Lehrjahr schon, dass er Fristen notieren kann und irgendwie müssen Azubis das ja auch lernen. Immerhin müssen sie es direkt nach der Ausbildung selbst machen. Trotzdem darf man es nicht unbeaufsichtigt überlassen. Die Fristen müssen von ihm kontrolliert werden.
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