Frist verpasst vom Azubi

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Kazaar
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#11

15.11.2017, 13:19

Ich erwarte von einem Azubi im 3. Lehrjahr schon, dass er Fristen notieren
Fristen eintragen verstehe ich ja auch. Letztendlich kann er das ja auch prüfen, wenn er die Post liest. Mir gehts eben darum, dass er generell nicht darauf geachtet hat, ob Firsten ablaufen und mir jetzt die Schuld gibt.
Dass er sagt, er könne sich auf mich nicht verlassen.
Edit: Eingetragen war sie übrigens.
Wie ist das denn bei euch, kümmert sich dein Chef um Dich oder lässt er Dich komplett alleine?
Für Fragen steht er schon zur Verfügung. Allerdings ist er weniger mein Ausbilder als mein Chef. Einen Ausbilder kann er mir nicht bieten. Das hat er mir auch mal so gesagt. Dafür ist auch gar nicht die Zeit.

Davon ab liest er auch Diktate kaum gegen und gibt mir Monate später erst die Schuld, wenn er die Akten nochmal liest.
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Sputnik85
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#12

15.11.2017, 13:39

Naja dazu kannst du hier im Forum genug Threads lesen, in denen ähnliches passiert ist bzw. in denen Azubis verantwortlich gemacht werden. Dass das so nicht geht, sollte klar sein.
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#13

15.11.2017, 13:40

Zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht gehört auch die Fristenkontrolle, gerade wenn keine ausgelernte Kraft, sondern ein Auszubildender mit der Führung des Fristenkalenders beauftragt wird. Mehr als die Frist eintragen und einige Tage vor dem Fristablauf und spätestens auch noch mal am Tag des Fristablaufs beim Chef nachhaken kann man als Angestellte nicht. Ich habe das Gefühl, dass viele Anwälte nicht auf dem Schirm haben, dass "Ausbildung" bedeutet, dass der Auszubildende einen Lernprozess durchläuft und dass zu einem Lernprozess auch ein Lehrender gehört. Mit dem Ausbildungsvertrag geht nicht nur der Azubi eine Verpflichtung ein, sondern auch der Anwalt.
Die Fristversäumnis hat letztlich der Anwalt auf seine Kappe zu nehmen, auch wenn ihm das nicht passt. Gleiches gilt für Schreiben, die er mehr oder weniger "blind" unterschreibt und hinterher auf Fehler stößt. Gerade wenn mir nachträglich Fehler in Schreiben auffallen, die mein Azubi geschrieben hat, gucke ich bei zukünftiger Korrespondenz genauer hin, bevor ich sie zum Versand gebe und überlege mir, wie ich die Fehlerquote reduzieren kann.
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skugga
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#14

15.11.2017, 13:44

Kazaar hat geschrieben:
Wie ist das denn bei euch, kümmert sich dein Chef um Dich oder lässt er Dich komplett alleine?
Für Fragen steht er schon zur Verfügung. Allerdings ist er weniger mein Ausbilder als mein Chef. Einen Ausbilder kann er mir nicht bieten. Das hat er mir auch mal so gesagt. Dafür ist auch gar nicht die Zeit.
Er IST Dein Ausbilder - aus der Nummer kommt er nicht raus. Augenscheinlich hat er den Unterschied zwischen Ausbilder und Ausbildendem nicht kapiert.

Und ansonsten hier mal von der Infoseite der RAK Frankfurt:

"Fachkräfteverhältnis

Im Bereich der Freien Berufe gibt es keine Ausbildereignungsprüfung. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt erwirbt mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auch die Berechtigung, auszubilden. Die Anzahl der Auszubildenden in einer Kanzlei muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte im Sinne des § 27 Abs. 1 BBiG gilt in der Regel:

1 Ausbilder, 1 Fachkraft = 1 Auszubildende
1 Ausbilder, 2 bis 3 Fachkräfte = 2 Auszubildende
1 Ausbilder, 4 bis 5 Fachkräfte = 3 Auszubildende

Als Fachkraft gelten nur - der bestellte Ausbilder, sofern er mit dem Ausbildenden nicht identisch ist - ständig beschäftigte Volljuristen (z.B. Sozius, angestellte Anwälte, Assessoren) wer eine Ausbildung in einer den Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.

Diese Kriterien beziehen sich nicht auf einzelne Ausbildungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Ausbildungsgang. Die Relation von Ausbildern und Fachkräften zu Auszubildenden kann nach Anhörung des Ausbildungsberaters überschritten bzw. unterschritten werden, wenn dadurch die Ausbildung nicht gefährdet wird. Ausbildende und Ausbilder, die neben der Aufgabe des Ausbildens noch weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollen durchschnittlich nicht mehr als 3 Auszubildende selbst ausbilden. Es muss sichergestellt sein, dass ein angemessener Teil der Arbeitszeit für die Tätigkeit als Ausbilder zur Verfügung steht."
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#15

15.11.2017, 13:57

also ich finde ja, dass das dem RA "in den Hintern treten" gleich mit gelehrt werden sollte. :mrgreen:
Fristen notieren und überwachen gehört für mich zusammen wie Topf und Deckel.

Ich erinnere mich, als ich hier anfing, bat mein Chef mich, ihm die Fristabläufe am jeweiligen Tag mit einem knallroten Schwänzchen versehen rauszulegen. Um sicherzugehen, bekommt er sie direkt auf seinen Tisch, und zwar so, dass er sie auf gar keinen Fall übersehen kann. Als ich die Fristen noch geschrieben habe, habe ich immer gegen 14:00 Uhr nachgehakt, wo die Diktate bleiben. Heute (seit er selbst schreibt), frage ich ihn eine Stunde bevor ich gehe, ob er die Frist/en auf dem Radar hat (wenn sie nicht bereits erledigt ist/sind). Funzt super. :lol:

Von daher lautet mein Rat: Weise deinen Chef/Ausbilder dezent auf seine Pflichten hin, aber wenn du den Beruf auch nach der Lehre ausüben willst, dann sieh das mit der Verantwortung nicht so eng - später kommt sie eh. Ganz nach dem Motto: Früh übt sich, wer ein Meister werden will.
Zuletzt geändert von icerose am 15.11.2017, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
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#16

15.11.2017, 14:02

Danke erstmal für die vielen Antworten.

Ich habe wenigstens nicht mehr das Gefühl dass ich falsche Vorstellungen von meiner Ausbildung hatte.
1 Ausbilder, 1 Fachkraft = 1 Auszubildende
1 Ausbilder, 2 bis 3 Fachkräfte = 2 Auszubildende
1 Ausbilder, 4 bis 5 Fachkräfte = 3 Auszubildende
Das klingt weit ab von dem was ich in meiner Kanzlei habe. Auch habe ich festgestellt, dass niemand in meiner Ausbildungsklasse ohne zusätzliche Fachkraft arbeitet. Aber was tue ich nun mit dem Wissen, dass es so nicht vorgesehen ist, wie es bei meiner Kanzlei der Fall ist?
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#17

15.11.2017, 14:07

Du bist bereits im 3. Ausbildungsjahr hast du geschrieben. Es muss dir doch vorher schon aufgefallen sein, dass nicht alles rund läuft oder? Ich versteh nicht, warum man das so lange einfach so mitmacht.

Was du mit dem Wissen nun machst, ist da ja völlig dir überlassen.
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#18

15.11.2017, 14:08

Deine Ausbildung beenden. Du bist im 3. Lehrjahr und hast nur noch ein paar Monate vor Dir. Offenbar machst Du Deine Sache ja auch ganz gut, nach dem was man so zwischen den Zeilen lesen kann. Augen zu und durch. ;)
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#19

15.11.2017, 14:14

Mir ist bis jetzt einfach nicht so klar gewesen, dass das so nicht üblich ist.

Ich weiß dass es bei mir liegt. Meine Frage war jetzt ob es noch mehr Optionen gibt als Abbrechen - was natürlich nicht in Frage kommt - oder durchziehen.
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Ciara
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#20

15.11.2017, 14:16

Kazaar hat geschrieben:Mir ist bis jetzt einfach nicht so klar gewesen, dass das so nicht üblich ist.

Ich weiß dass es bei mir liegt. Meine Frage war jetzt ob es noch mehr Optionen gibt als Abbrechen - was natürlich nicht in Frage kommt - oder durchziehen.
Durchziehen! Auf die paar Tage kommt es nu auch nicht mehr an. Jetzt noch zu wechseln würde auch nichts mehr bringen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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