Hallo an alle!
Hab mal ne Frage, ich und meine Azubikollegin haben uns da heute drüber unterhalten und zwar:
Ihr Lehrer (sind in zwei verschiedenen Klassen) hat ihr gesagt, dass wir vor der Abschlussprüfung eine Woche und während der Prüfungen freigestellt werden, sprich zwei Wochen und halt ohne Urlaubsabzug, da der "Kerl" des öfteren mal Müll labert, wollte ich mal hier fragen, bevor ich zu unserer Bürovorsteherin renn. Wie wird das bei euch gemacht oder gibts da evtl. eine Vorschrift?!
Ich mein bestehen tu ich nicht drauf, falls der Eindruck rüber kommt, kann mir auch normal vorher von meinen Urlaubstagen Urlaub nehmen, nur wieso sollte ich, wenns mir zusteht (für den Fall das es so ist). Cool wäre es ja schon, finde ich.
Lernen werd ich sowieso schon früher, werd denke ich ab nächste Woche anfangen, alles zu wiederholen. Aber ne Woche davor für "lau" frei, ausschlafen noch bissel alles durchlesen is natürlich nicht schlecht, denke ich.
Bin jetzt schon dankbar für eure Antworten.
Nehmts mir nicht übel, aber ich möchte lieber Antworten, wies in euren Kanzleien läuft, bzw. ob es da ne Vorschrift gibt, Meinungen, Denkweisen helfen mir da leider nicht. Ist nicht böse gemeint.
LG j3NN
Freistellung vor Prüfung?!
Hallo J3NN!
Das ist in § 10 JArbSchG, in § 15 BBiG und im Ausbildungsvertrag geregelt; aber der Lehrer hat wirklich sch... gelabert.
In § 10 Abs. 1 JArbSchG steht:
Der AG hat den Jugendlichen
1. für die Teilnahme an der Prüfung und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der Prüfung unmittelbar vorangeht
freizustellen.
In § 15 BBiG steht:
Ausbildende haben Azubis für die Teilnahme ......an Prüfungen freizustellen.....
Das JArbSchG gilt jedoch eigentlich nur für Jugendliche unter 18... Ich weiß leider nicht ob die Freistellung für die Vortag auch für über 18-jährige gilt.
Ich habe gerade in meinen alten Ausbildungsvertrag gesehen und da steht in § 3 (Pflichten des Ausbildenden) unter Punkt 11 (Anmeldung zu Prüfungen)u. a.:
....den Auszubildenden ... für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlußprüfung freizustellen ...
Wenn das so auch in deinem Vertrag steht solltest du den Tag vor der Prüfung freibekommen ohne Urlaub nehmen zu müssen.
Liebe Grüße
Sandra
Das ist in § 10 JArbSchG, in § 15 BBiG und im Ausbildungsvertrag geregelt; aber der Lehrer hat wirklich sch... gelabert.
In § 10 Abs. 1 JArbSchG steht:
Der AG hat den Jugendlichen
1. für die Teilnahme an der Prüfung und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
2. an dem Arbeitstag, der der Prüfung unmittelbar vorangeht
freizustellen.
In § 15 BBiG steht:
Ausbildende haben Azubis für die Teilnahme ......an Prüfungen freizustellen.....
Das JArbSchG gilt jedoch eigentlich nur für Jugendliche unter 18... Ich weiß leider nicht ob die Freistellung für die Vortag auch für über 18-jährige gilt.
Ich habe gerade in meinen alten Ausbildungsvertrag gesehen und da steht in § 3 (Pflichten des Ausbildenden) unter Punkt 11 (Anmeldung zu Prüfungen)u. a.:
....den Auszubildenden ... für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlußprüfung freizustellen ...
Wenn das so auch in deinem Vertrag steht solltest du den Tag vor der Prüfung freibekommen ohne Urlaub nehmen zu müssen.
Liebe Grüße
Sandra
Hallo j3NN,
nach den Vertragsvordrucken kann man nur an dem Tag vor den schriftlichen Prüfungen Sonderurlaub bekommen.
Ich hatte auch einen Tag vor den schriftlichen Prüfungen und freundlicherweise einen Tag vor der mündlichen Prüfung Sonderurlaub. War aber Chefs Initiative. Ich hätte den Tag auch freiwillig gearbeitet, da ich an dem Tag eh nicht mehr gelernt habe
nach den Vertragsvordrucken kann man nur an dem Tag vor den schriftlichen Prüfungen Sonderurlaub bekommen.
Ich hatte auch einen Tag vor den schriftlichen Prüfungen und freundlicherweise einen Tag vor der mündlichen Prüfung Sonderurlaub. War aber Chefs Initiative. Ich hätte den Tag auch freiwillig gearbeitet, da ich an dem Tag eh nicht mehr gelernt habe
- Kathy
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 828
- Registriert: 02.01.2006, 11:29
- Beruf: Verwaltungsangestellte
- Wohnort: Hirschau
- Kontaktdaten:
Also ich hatte auch einen Tag vorher frei (vor der schriftlichen). Vor der mündlichen weiß ich nimmer.
Vor der schriftlichen habe ich mir aber zwei Wochen Urlaub genommen damals, nur gelernt habe ich höchstens drei Tage davon....
Vor der schriftlichen habe ich mir aber zwei Wochen Urlaub genommen damals, nur gelernt habe ich höchstens drei Tage davon....
MfG Kathy
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
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(Mein Papa)
bei uns ist das so, dass wir den unmittelbaren tag vor der Prüfung freizustellen sind, wenn du mehr zeit brauchst zum lernmen, dann musst du halt Urlaub nehmen.