Frage zum Familienrecht

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Bummbaumel
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#1

21.12.2006, 21:08

Unser Mandant kommt aus der Schweiz. Er heiratete eine sehr junge Deutsche ;-), diese wurde auch gleich schwanger und weg war sie. Nun will sie natürlich Geld.
Bei welchem Gericht muss Scheidungsantrag gestellt werden? Welches Gericht ist zuständig für die Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt). Deutschland oder Schweiz? Geheiratet wurde in der Schweiz.

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!!! LG Bummbaumel
Gast

#2

21.12.2006, 22:00

Wo hatten denn die Eheleute ihren gemeinsamen Wohnsitz? :roll:
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ebony78
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#3

22.12.2006, 09:33

Also, wenn der gemeinsame Wohnsitz in Deutschland war, ist das jeweilige Amtsgericht - Familiengericht - zuständig.

Falls Schweiz der gemeinsame Wohnsitz war, bin ich der Meinung, dass das in der Schweiz gerichtlich geregelt werden muss. Kann mich da aber auch täuschen...
Gast

#4

22.12.2006, 10:10

Ähm geht nicht auch noch der Sitz der Mutter mit dem minderjährigen Kind?
War bei mir zumindest so.
Das Amtsgericht ist dann auch für den Kindesunterhalt zuständig.
Bummbaumel
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#5

22.12.2006, 13:35

Wohnsitzfrage ist schwierig, da die Eheleute gerade mal eine Woche "zusammenlebten". Ist halt nur die Frage wo - in Deutschland oder der Schweiz!
Ich denke mal, dass sie die Woche in der Schweiz verbracht haben. Informationen dazu habe ich keine.

Stelle ich Scheidungsantrag in der Schweiz? Kindesunterhalt Deutschland?

LG Bummbaumel und besten Dank schon mal!
Gast

#6

22.12.2006, 14:58

:shock: Wow, doch so lange? :lol:

Also ich gehe mal davon aus, dass die Mutter in Dtl. lebt? Dann würde ich Scheidungsantrag + Kindesunterhalt auch beim zuständigen Amtsgericht in Deutschland beantragen.
Gast

#7

25.12.2006, 18:13

hmmm... :nachdenk Also ich denke, dass der Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht(Familiengericht) in Deutschland ... beantragt werden müsste?
Bummbaumel
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#8

26.12.2006, 19:02

Ja, bezüglich des Kindesunterhaltes müsste ein Amtsgericht in Deutschland (Wohnsitz der Mutter) zuständig sein. Aber Scheidung auch in Deutschland, obwohl in der Schweiz geheiratet wurde und auch die eine Woche in der Schweiz verbracht wurde (gehe zumindest davon aus)??? Müsste der Scheidungsantrag dann nicht in der Schweiz gestellt werden? Puh... ein Heckmeck für diese eine Woche ....;-)

Ich hoffe, Ihr hattet schöne Feiertage?!

LG Bummbaumen
Mondelfin

#9

26.12.2006, 21:37

Also ich bin auch der Meinung, daß der Scheidungsantrag in Deutschland gestellt werden müßte, zumindestens wenn das Kind schon auf der Welt ist.

Allerdings bin ich grad während des Schreibens ins Grübeln gekommen. Wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde, gilt ja eigentlich Schweizer Recht. (Wenn Euer Mandant Schweizer ist) und da kenn ich mich nu wirklich nicht aus :lol:
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Pepsi
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#10

26.12.2006, 21:58

es geht immer danach, wo der letzte Wohnsitz der beiden war.. ich bin der Meinung, wenn der nicht in Deutschland war, können sie sich auch nicht hier scheiden lassen..

vielleicht rufst du mal n Rechtspfleger oder Richter an?!
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