Frage zum Familienrecht
Grundsätzlich kann in beiden Ländern, Schweiz oder Deutschland die Scheidung eingereicht werden. Es sollte aber immer geprüft werden, welche Rechtsordnung für den jeweiligen Mandanten vorteilhafter ist. Deshalb sollte man sich an einen Experten wenden, der sowohl im deutschen als auch im schweizerischen Recht bewandert ist, wie z.B. www.scheidung-anwalt.attorney