Formulierung Klageantrag Zahlung an Dritten - EILT

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niva
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#1

07.04.2014, 13:51

Ich muss mal wieder eine doofe Frage stellen: Wie formuliere ich einen Klageantrag richtig, bei dem die Zahlung an einen Dritten zu erfolgen hat?

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ...€ nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ... sowie nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltsgebühren i.H.v. ... € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen. Die Zahlung des Betrags in Höhe von ... € nebst Zinsen hat an die xxx, Straße Nr., PLZ und Ort, zu deren Az. yxz, zu erfolgen.

oder

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die die xxx, Straße Nr., PLZ und Ort, zu deren Az. yxz, xx € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ... sowie an den Kläger nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltsgebühren i.H.v. ... € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen.

oder doch ganz anders?
Zuletzt geändert von niva am 07.04.2014, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

07.04.2014, 14:06

Das klingt irgendwie nach "Freistellung".?
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niva
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#3

07.04.2014, 14:13

Es geht um ein sicherungsübereignetes Fahrzeug. die Bank hat mitgeteilt, dass der Mandant die Forderung in seinem Namen geltend machen soll, aber die Zahlung an die Bank zu erfolgen kann.

Hatte das in meinen inzwischen doch ein paar Jahren Berufserfahrung irgendwie noch nie. :pfeif
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#4

07.04.2014, 15:32

wir haben heute Fristablauf und Chefin hat es mir aufgedrückt, rauszufinden, was zu tun ist.
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#5

07.04.2014, 15:40

Also jetzt einmal so rein vom Gefühl würde ich den 2. Antrag nehmen. Das klingt irgendwie "runder" als der Erste. Um es fachlich richtig ist: keine Ahnung "mitdenSchulternzuck"
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#6

07.04.2014, 17:55

niva hat geschrieben:wir haben heute Fristablauf und Chefin hat es mir aufgedrückt, rauszufinden, was zu tun ist.
Das ist mal wieder so cool. Manche machen es sich echt leicht.

Aber im Hinblick auf die teilweise Freistellung würde ich auch so formulieren:

die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, xxxxx € nebst Zinsen an die xxx zu zahlen sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von xxxx € an den Kläger zu erstatten.

Wird aber wahrscheinlich eh zu spät sein. Bist bestimmt schon zu Hause. :wink:
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#7

07.04.2014, 17:57

:thx (von zu Hause) aber war grade noch rechtzeitig. :mrgreen:
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#8

07.04.2014, 18:02

Na wenn es noch rechtzeig war, dann passt es ja. :wink:

Ich mach mich jetzt auch mal auf den Heimweg. Schönen Abend. :wink1
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