Hallo liebe ReNos´s,
mein Fall: Gericht in Achim, unser Büro in Bremen. Das Kostenfestsetzungsverfahren beginnt und ich habe unsere Kosten zur Festsetzung beantragt. U. a. die Nr. 7003, 42 km für Hin- und Rückweg, und Abwesenheitsgeld. Nun schreibt die gegnerische Partei natürlich, dass die Kosten nicht erstattungsfähig sind, weil unser Mandant sich einen Anwalt in Achim hätte nehmen können, sodass die Fahrtkosten nicht angefallen wären.
Ich bin der Meinung, dass ich irgendwo was gelesen habe von wegen "Anwalt des Vertrauens" etc... Könnt Ihr mir weiterhelfen? Wie kann ich jetzt am schlausten argumentieren?
Danke schonmal
(Achso: So eine Frage wurde hier bestimmt schon gestellt, ich finde aber nichts passendes)
Erstattung von Fahrtkosten
- Adora Belle
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Wo sitzt (bzw wohnt) der Mandant?
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Eben, die von AB gestellte Frage ist das Entscheidende. Das Argument der Gegenseite ist schon lange überholt und zeigt, dass die Gegenseite wissensmäßig nicht auf dem aktuellen Stand ist. Heute bekommt man die anwaltlichen Reisekosten grundsätzlich zugesprochen mit der Einschränkung, dass diese durch die Entfernung des Parteiwohnsitzes zum Gericht und zurück gedeckelt sind.
Anders gesagt: Sitzt eure Partei auch in Bremen, gibt es die vollen Reisekosten. Sitzt die Partei dichter am Ort Achim als ihr, bekommt ihr nur die Kosten der geringeren Strecke erstattet. Sitzt eure Parteii aber in Achim, dann gibt es nix. Wenn dagegen die Partei noch weiter von Achim weg sitzt als eure Kanzlei, dann bekommt ihr die vollen Kosten von eurer Kanzlei zum Gericht und retour.
Diese Regelung ist lange ausgepaukt. Wenn Du also die obige Frage beantwortest, hast Du zugleich das passende Argument für die Gegenseite, es sei denn, eure Partei wohnt tatsächlich am Gerichtsort Achim.
Dagegen ist das Kriterium "Vertrauensanwalt" in aller Regel kein triftiger Grund für die Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten. Auch das ist lange entschieden.
Anders gesagt: Sitzt eure Partei auch in Bremen, gibt es die vollen Reisekosten. Sitzt die Partei dichter am Ort Achim als ihr, bekommt ihr nur die Kosten der geringeren Strecke erstattet. Sitzt eure Parteii aber in Achim, dann gibt es nix. Wenn dagegen die Partei noch weiter von Achim weg sitzt als eure Kanzlei, dann bekommt ihr die vollen Kosten von eurer Kanzlei zum Gericht und retour.
Diese Regelung ist lange ausgepaukt. Wenn Du also die obige Frage beantwortest, hast Du zugleich das passende Argument für die Gegenseite, es sei denn, eure Partei wohnt tatsächlich am Gerichtsort Achim.
Dagegen ist das Kriterium "Vertrauensanwalt" in aller Regel kein triftiger Grund für die Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten. Auch das ist lange entschieden.
Zuletzt geändert von 13 am 19.12.2012, 08:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Bremen ist weiter entfernt von Achim als Oyten. Ihr seid in jedem Fall auf die Entfernung Oyten-Achim beschränkt. Dürften so max. 6 km sein.
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Ui, da haben wir uns überschnitten, das mit Oyten habe ich nicht gesehen. Wie AB richtig gesagt hat, mehr als Oyten-Achim-retour ist nicht drin.
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Das sehe ich auch so: Mehr als 20,00 € wirst Du sicherlich nicht rechtfertigen können. Aber die gibt es immerhin...
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