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darkangel
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#1

31.07.2007, 09:08

Guten Morgen an alle,
ich bin hier gerade mal eine Zwischenprüfung der RAK Frankfurt durchgegangen. Folgende Frage stand in der Prüfung Büropraxis von 2006:

In Ihrem Büro erscheint ein neuer Mandant, der ein Mahnschreiben angefertigt haben möchte. Er hat allerdings festgestellt, dass der Schulder unter der ihm bekannten Anschrift nicht mehr wohnhaft ist. Ihr Chef bittet Sie, die neue Anschrift des Schuldners in Erfahrung zu bringen.
Nennen Sie 5 Möglichkeiten.

Mir sind jetzt bis auf Postanschriftenprüfung und EMA Auskunft keine weiteren Möglichkeiten eingefallen :oops:
Bin ich einfach nur zu doof und mir fallen die einfachsten Dinge nicht ein?!?!?
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j3NN
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#2

31.07.2007, 09:10

mhz, also EMA und PA is klar. Ich schau meist noch im Internet nach und im Telefonbuch. Hatte mal eine Akte wo Unterlagen von ner Versicherung waren, dann hab ich einfach bei der Versicherung angerufen (in dem Fall hat es sich aber um den eigenen Mandanten gehandelt und nicht um den Gegner) Sonst fällt mir auch nichts mehr ein, wo ich so auf Anhieb drauf komme
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
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Curry
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#3

31.07.2007, 09:11

Also mir fällt da jetzt ein:

-EMA
-Telefonbuch
-Auskunft
-Anschriftenprüfung
-Internetrecherche
-Online-Anbieter (supercheck.de)
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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leilani
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#4

31.07.2007, 09:11

Telefonauskunft
Detektei (wenn´s um ne hohe Forderung geht...?)

???

Mehr fällt mir jetzt aber auch nicht ein...

leilani
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darkangel
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#5

31.07.2007, 09:23

Meint ihr, dass man auch Gemeindeverwaltung oder Standesamt als Antwort angeben könnte??
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icerose
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#6

31.07.2007, 09:25

Kann man auch, kannst auch über einen Postnachsendeauftrag recherchieren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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leilani
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#7

31.07.2007, 09:27

Naja, die Gemeindeverwaltung bearbeitet ja meist die EMA.

Und eine richtige Antwort ist das in meinen Augen nicht. Man soll ja die Möglichkeiten nennen und wenn Du dann einfach nur schreibst Standesamt o. ä., dann weiß man noch nicht, was Du damit eigentlich meinst. Denn das ist ja nicht die Möglichkeit!

Also, Frage richtig lesen! ;)
Ist nicht bös gemeint! Aber ich kenn das Problem noch aus Schulzeiten! Mit dem ganzen blöden "Erläutern", "Beschreiben", usw. Und alles hatte eine andere Bedeutung! Furchtbar!

leilani

PS: Von daher muss ich mich auch oben korrigieren! Sorry! :)
Dann muss es natürlich auch heißen:
Telefonische Nachfrage bei der Auskunft (bsp. 11833)
Beauftragung eines Detektives

usw.

Will nicht kleinlich rüberkommen, aber immerhin ist es eine Prüfung. Gibt eben Lehrer, die "stehen" auf "sowas"!
Zuletzt geändert von leilani am 31.07.2007, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
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darkangel
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#8

31.07.2007, 09:31

Ja stimmt jetzt wo du es sagst :roll:
Ich denke, dass die anderen hier vorgeschlagenen Antworten schon reichen werden....
DANKE
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#9

31.07.2007, 09:32

:zustimm leilani
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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