Einspruch gegen VB

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AnFi
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#1

25.07.2008, 11:02

Hilfe, ich mal wieder...

Ich soll gegen einen VB, der am Montag verfristet, Einspruch einlegen.

Meine Frage: Muss der Einspruch begründet sein?
Zuletzt geändert von AnFi am 25.07.2008, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
AnFi
Maximum
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#2

25.07.2008, 11:05

Nein, da die Gläubiger dann ja denn Antrag zur Abgabe ins streitge Verfahren stellen bzw. Gerichtskosten einzahlen. Dann gehts den normalen Klageweg.
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Bob

#3

25.07.2008, 11:06

Nein (§§ 700 III, 340 III ZPO).
Zuletzt geändert von Bob am 25.07.2008, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
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AnFi
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#4

25.07.2008, 11:07

oki, danke euch
Liebe Grüße
AnFi
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#5

25.07.2008, 11:07

:zustimm @maximum

einfach Einspruch einlegen, ihr bekommt dann nur eine Mitteilung, dass das Verfahren an das AG.... weitergegeben wurde.
Dann bekomt ihr Klage von der Gegenseite, also im Klageweg dann.
Schöne Grüßle Bild

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AnFi
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#6

25.07.2008, 11:09

achso.. das heißt dann auch, dass ich den fettmarkierten satz auch weg lasse?

Darüber hinaus wird namens und in Vollmacht des Antragsgegners beantragt,

die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne
Sicherheitsleistung einzustellen.

In Hinblick auf den Einstellungsantrag wird beantragt,

die Sache unverzüglich an das Amtsgericht Dieburg abzugeben.
Liebe Grüße
AnFi
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#7

25.07.2008, 11:13

Habt ihr denn für den Einspruch kein Formular bekommen vom Mahngericht?

Aber es reicht auch wenn du einfach nur Einspruch einlegst ohne den fett geschriebenen Satz.
Schöne Grüßle Bild

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#8

25.07.2008, 11:15

Den VB hat der Mandant mitgebracht... da war nichts dabei...

oki, danke... dann lass ich das weg....
Soll die Gegenseite halt das streitige Verfahren beantragen :D
Liebe Grüße
AnFi
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#9

25.07.2008, 11:22

Beim VB müsste dann eigentlich ein Formular für den Einspruch dabei sein.

Wenn ihr dann den Einspruch eingelegt habt, wird die Gegenseite automatisch Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Ihr bekommt die Klage dann zugestellt, vom Gericht und ihr macht dann die Klageerwiderung. Läuft dann so weiter wie im als hätte eure Gegenseite gleich Klage eingereicht.
Schöne Grüßle Bild

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#10

25.07.2008, 11:34

jap ok.. ab dann isses wieder klar :) danke
Liebe Grüße
AnFi
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