Eheliches Konto pfänden?

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AnFi
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#1

14.05.2009, 09:39

Hallo ihr Lieben, ich mal wieder...

Folgender Fall: Wir haben einen VB gegen einen Herrn. Nun hat er uns eine Kopie eines Kontoauszugs zukommen lassen, wo er eine Teilzahlung belegte. Das Konto ist ein eheliches Konto.

Könnten wir notfalls das eheliche Konto pfänden, auch wenn wir gegen die Frau keinen Titel haben? Gibts da sogar nen § dazu?

Danke euch schonmal...
Liebe Grüße
AnFi
Davy Jones’ Locker
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#2

14.05.2009, 09:45

Ja wenn es ein Oder-Konto ist. Nein wenn es ein Und-Konto ist.
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AnFi
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#3

14.05.2009, 09:57

Das ist schonmal sehr gut... es ist ein Oder-Konto...
Danke dir... kann man das irgendwo nachlesen? Mein Chef hat immer gerne handfeste Beweise... sorry, wenn ich so danach frage, aber ich finde wirklich nichts... grml
Liebe Grüße
AnFi
secret72

#4

14.05.2009, 10:36

Dazu müßte ich mal in Seminarunterlagen suchen. Könnte aber noch bißchen dauern.
Davy Jones’ Locker
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#5

14.05.2009, 10:54

Wird aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in ein sogenanntes «Oder-Konto» vollstreckt, kann der Schuldner gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger nicht einwenden, das Guthaben stehe dem anderen Kontoinhaber im Innenverhältnis alleine zu.

OLG Nürnberg Beschluss vom 16.01.2002 (5 W 4355/01)

Die Bank muss als Drittschuldnerin bei Oder-Konten den wirksam gepfändeten und überwiesenen Betrag an den Vollstreckungsgläubiger des betroffenen Kontomitinhabers auszahlen. Die übrigen Kontomitinhaber können nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank als Drittschuldnerin über das Konto nicht mehr mit Wirkung gegen den Vollstreckungsgläubiger verfügen.

AG Bonn, Urteil vom 27.10.2005 - 9 C 391/05
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AnFi
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#6

15.05.2009, 09:11

Oha, vielen Dank!!!
Liebe Grüße
AnFi
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sunshine24
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#7

15.05.2009, 20:35

Jetzt mal ne Frage:

Woran sieht man an einem Kontoauszug, ob es ein Oder-Konto oder ein Und-Konto ist? Hab so etwas noch nie gebraucht, würde mich aber interessieren ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
kölnerin
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#8

16.05.2009, 20:27

Hallo Sunshine

Auf der ersten Seite des Kto-Auszuges heißt es i.d.R.

Frau XX YY und Herr XX YY

oder eben

Frau XX YY oder Herr XX YY.

Manchmal hilft auch ein Anruf bei der kontoführenden Bank. Mitunter hat man einen netten SB, der einem hilft. Ist mir jedenfalls schon mal passiert. Freundlich fragen einfach.

LG
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#9

17.05.2009, 13:08

Ah ok, danke kölnerin. Hab ich bis jetzt nämlich noch gar nicht drauf geachtet bzw. hatte ich so etwas noch nicht ... :dankeschoen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#10

18.05.2009, 19:13

Bitteschön. Ich bin ja froh, dass ich auch mal jemandem helfen konnte. Wo ich doch sonst hier diejenige bin, die mit den meisten Fragezeichen durchs Forum düst.

LG und viel Erfolg bei Deiner Pfändung

die *kölnerin*
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