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Janin

#11

30.09.2007, 17:47

das wirst du schon packen. rufe mal diesen rechtsanwalt an und danach andere kanzleien. evtl. ist ja irgendwo platz. wünsche dir toi, toi, toi.
Kordu

#12

30.09.2007, 17:52

Strubbel hat geschrieben:Wenn ich das richtig sehe, bist du selbst erst im zweiten Lehrjahr oder?

Da ist es überhaupt nicht dein Job, die neue Azubine zu kontrollieren! Sein Verhalten ist absolut nicht korrekt!

Ich würde keinesfalls einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit handelst du dir viel Ärger ein.
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Socke
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#13

30.09.2007, 18:12

das ist lieb.
ich dachte ein aufhebungsvertrag muss man machen, damit man die ausbilung beenden kann.
also wäre es das beste erstmal bei der kammer oder dem vertrauensanwalt anzurufen und sich zu erkundigen?
Gast

#14

30.09.2007, 18:18

Genau, du brauchst erst ne neue Stelle, bevor du das "Ding" unterschreiben kannst. Am Ende unterschreibst und du kríegst keine Stelle, dann hast du ein Problem. Probier es mal, und wie gesagt, bei der Kammer kannst du es auch probieren, da du noch selber Lehrling bist, kann das so nicht gehen.
Socke
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#15

30.09.2007, 18:25

ach so. gut zu wissen.
das ist sehr nett von euch.
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Pepsi
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#16

03.10.2007, 17:19

das is doch mal wieder fies!! nur weil die post nicht am selben tag einsortiert wird... tss
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j3NN
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#17

03.10.2007, 17:45

Zum einen brauchst du garkeinen Aufhebungsvertrag, weil, wenn du ne neue Stelle hast, gibst deine Ausfertigung des Vertrages der neuen kanzlei, die schickts bei der Kammer ein mit der Bitte um Ausbilderwechsel und du schreibst einfach nur ne Kündigung an deinen Arbeitgeber, dass du zum .... kündigst, weil du deine Ausbildung woanders beenden wirst. Ich habs selbst so gemacht, allerdings einen Monat vor Ende der Ausbildung (hatte auch nix mit Stress in der alten Kanzlei zu tun)

Zum anderen kannst du während der Ausbildungszeit 6 Wochen ohne Kanzlei sein und trotzdem deine Ausbildung beenden. Musst jedoch halt zum Berufsschulunterricht gehen (hat eine Klassenkameradin von mir so gemacht)

Such dir eine neue Kanzlei und unterschreib bloß keinen Aufhebungsvertrag. Unterschreibe ihn wenn nur wenn die Kammer es dir sagt. Ansonsten machs so, wie ich es gemacht hab.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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#18

03.10.2007, 17:47

auf jeden fall erstmal ne neue kanzlei suchen!
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Bino
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#19

03.10.2007, 17:52

Wieso willst du ihm anbieten, dich noch bis 31.10. zu beschäftigen. Hast Du denn schon eine Kündigung bekommen? WEnn nein, würde ich ja keine schlafenden Hunde wecken. Soll er doch erstmal eine Kündigung aussprechen, dann könnt ihr euch immer noch auf ein Datum eingigen und in der Zwischenzeit suchst du dir jetzt eine neue Kanzlei und wechselst dann vielleicht sogar, bevor du überhaupt eine Kündigung bekommst.
Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Jay
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#20

03.10.2007, 20:28

Also ich hab damals auch zu einem anderen Anwalt gewechselt, hab dort nur mein erstes Lehrjahr verbracht. Damals in meiner Ausbildungszeit haben - soweit ich mich erinnern kann - fünf oder sechs der Azubis die Kanzlei gewechselt. :schock Finde das schon ziemlich krass. Weiß jemand, ob das in anderen Berufen auch so "extrem" ist. Also normal find ich das eigentlich nicht, dass doch immer sehr viele ReFa-Azubis ihre Kanzlei wechseln...
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