Hallo,
ich bin neu hier, ziemlich ratlos und bitte euch daher um Hilfe.
Situation: Rechtsanwalt wurde um Terminsvertretung zum Gütetermin vor der Arbeitsgericht gebeten. Güteverhandlung scheiterte und Kammertermin angesetzt. Ob (unser) Rechtsanwalt aber auch den Kammertermin in Terminsvertertung wahrnehmen soll, wurde nicht gesagt, ich habe daher schon einmal eine Rechnung geschrieben und verschickt.
Die Rechnung sieht so aus:
Terminvertretung, Verfahrensgebühr
§ 13 RVG, Nr. 3401, 3100 VV RVG 0,65
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Termingebühr § 13 RVG, Nr. 3402, 3104 VV RVG 1,2
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme
Geteilt 2 = Zu zahlender Betrag
zzgl. MwSt.
Meine Fragen:
Ist die Rechnung so richtig oder gibt es noch arbeitsgerichtliche Besonderheiten zu beachten?
Wenn jetzt die Aufforderung kommt, dass auch der Kammertermin von uns in Untervollmacht wahrgenommen werden soll, ist dies dann auch von dieser Rechnung abgedeckt oder schreibe ich dann eine neue Rechnung, gibt es hier arbeitsgerichtliche Besonderheiten?
Wann wird üblicherweise diese Rechnung beglichen? Ist es unüblich so nach drei-vier Wochen telefonisch nachzufragen, warum noch nicht bezahlt wurde? Oder wird ohnehin erst nach dem Kammertermin (der ist aber erst im nächsten Jahr!) bezahlt?
Vielen Dank für das Lesen und herzlichen Dank für eure Hilfe!
LG
Bitte um Hilfe
die rechnung ist nur richtig, wenn Gebührenteilung vereinbart wurde.
ansonsten wurde die TG mit dem Gütetermin verdient. Für den Kammertermin gibbet dann nichts mehr extra. Die Kohle müsstet ihr eigentlich gleich bekommen
ansonsten wurde die TG mit dem Gütetermin verdient. Für den Kammertermin gibbet dann nichts mehr extra. Die Kohle müsstet ihr eigentlich gleich bekommen
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Der Terminsvertreter erhält lediglich die 0,65 Verfahrensgebühr. Eine 1,3 Gebühr entsteht NICHT zusätzlich!Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3
Ja, ist damit abgedeckt. Terminsgebühr ensteht kein 2. Mail.Wenn jetzt die Aufforderung kommt, dass auch der Kammertermin von uns in Untervollmacht wahrgenommen werden soll, ist dies dann auch von dieser Rechnung abgedeckt oder schreibe ich dann eine neue Rechnung, gibt es hier arbeitsgerichtliche Besonderheiten?
Meiner Meinung nach jetzt, denn eure Tätigkeit als Terminsvertreter ist vorerst abgeschlossen.Wann wird üblicherweise diese Rechnung beglichen?
Nein.Ist es unüblich so nach drei-vier Wochen telefonisch nachzufragen, warum noch nicht bezahlt wurde?
LG, Ela
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Ja, Gebührenteilung wurde vereinbart.
Danke für eure Hinweise!
Wenn die Terminsvertretung mit dem Gütetermin beendet ist, also der Betrag gleich fällig ist - unabhängig davon, ob der Kammertermin im Frühjahr 2010 auch wahrgenommen werden soll, was macht ihr dann, wenn nach drei Wochen immer noch nicht bezahlt wurde?
Danke für eure Hinweise!
Wenn die Terminsvertretung mit dem Gütetermin beendet ist, also der Betrag gleich fällig ist - unabhängig davon, ob der Kammertermin im Frühjahr 2010 auch wahrgenommen werden soll, was macht ihr dann, wenn nach drei Wochen immer noch nicht bezahlt wurde?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Werd' ich machen!
(hatte vorhin bei Suses Antwort 'nein' gelesen aber als 'ja' registriert )
Herzlichen Dank!
(hatte vorhin bei Suses Antwort 'nein' gelesen aber als 'ja' registriert )
Herzlichen Dank!