Bin neu hier und habe ein großes Problem ...

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Gast

#1

10.06.2007, 08:56

Guten morgen :D

bin neu hier und hab ein riesiges Problem...

Ich komme jetzt nach dem Sommer ins dritte Lehrjahr und habe eine hohe Anzahl an Fehltagen in der Berufsschule, da ich seit geraumer Zeit große gesundheitliche Probleme habe.

Im ersten Jahr der Ausbilung waren es ca. 10, im dritten Halbjahr schon ca. 18 und jetzt im vierten Halbjahr schon ca. 10 Fehltage. :shock:

Alle Fehltage sind mit ärtzlichem Attest entschuldigt worden.

Nun zu meiner Frage:
Kann es sein, dass ich aufgrund der hohen Anzahl von Fehltagen nicht zur regulären Prüfung im April 2008 zugelassen werde???
Habe mal irgendwo gehört, dass es nur eine bestimmte geringe Anzahl an Tagen sein darf, die man in der Ausbildung gefehlt hat :?

Wäre schön, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, weil ich nämlich mit dem Gedanken spiele, falls das so sein sollte die Ausbilung erst einmal abzubrechen um gesundheitlich wieder über den Berg zu kommen ...

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
die Sternschnuppe
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Bluerabbit
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#2

10.06.2007, 09:09

Hallo und herzlich willkommen, Sternschnuppe.

Ich muss gleich sagen, dass ich die Antwort auf deine Frage nicht kenne. Aber ich denke, wenn du den selben Kenntnisstand wie deine Klassenkameraden hast (Schulstoff kannste ja aufholen), wirst du auch zur Prüfung zugelassen. Ich persönlich würde meinen Lehrer fragen, wies dahingehend aussieht und/oder mit bei der Kammer nach dieser Regelung erkundigen. Als ich Azubi war, hat ein Mitazubi in meiner Kanzlei auch im 2. Lehrjahr aus gesundheitlichen Gründen ein halbes Jahr gefehlt (die war richtig schlimm krank und man wusste nicht, ob sie überhaupt nochmal gesund wird). Sie ist dann gottseidank doch wieder gesund geworden, hat den Schulstoff aufgeholt und hat mit den anderen aus ihrer Klasse Prüfung gemacht. Kann aber sein, dass "deine" Kammer da ne andere Regelung hat oder das meine damalige Kollegin ne Sondergenehmigung gekriegt hat.

Sicherlich ist es auch keine schlechte Idee, erstmal auszusetzen und nach Genesung wieder durchzustarten. Ob du dazu die Ausbildung abbrechen musst oder es sowas wie ne "Freistellung" gibt, weiß ich allerdings nicht. Ausbildung abbrechen ist nur immer so ne Sache, weil du ja nie sicher sein kannst, dass du wieder ne Stelle kriegst.
Liebe Grüße
Christiane

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Ciara
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#3

10.06.2007, 09:32

Ich kann da Bluerabbit nur zustimmen.
Ich würde auch erstmal versuchen mit dem Lehrer zu reden oder mit der Kammer.
Wenn du den Schulstoff drauf hast, warum solltest Du dann nicht zur Prüfung dürfen!? Vorallem sind deine Fehltage ja auch alle durch Ärztliche Arteste belegt.

Einfach mal nachfragen ;-)
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powerkueken

#4

10.06.2007, 11:04

Ich drücke dir auch gaanz fest die Daumen...

(Von so einer Regelung habe ich allerdings noch nichts gehört,
Kopf hoch und -wie oben bereits so gut geschrieben- einfach nachfragen.)
Manu_75

#5

10.06.2007, 11:21

Erstmal auch von mir ein herzliches :welcome und zu Deiner Frage:

Glaube eigentlich nicht, daß Du wegen der Fehlzeiten Probleme bekommst. Genau weiß ich das allerdings auch nicht, deshalb haben die andern schon recht: Einfach mal fragen. Vielleicht findest Du auch die Prüfungsordnung Deiner Rechtsanwaltskammer im Internet und da steht irgendwas dazu drin.
Gast

#6

10.06.2007, 12:45

:D erstmal vielen vielen dank für die ganzen netten, schnellen antworten :D

ja, ist vielleicht das beste, wenn ich morgen in der berufsschule mal nachfrage...

ist halt nur auch leider das problem, dass ich zur zeit unendlich viele probleme auf arbeit habe, da mein chef mich nur runterputzt und mobbt, obwohl ich ehrlich gesagt der meinung bin, dass ich immer gute und präzise arbeit leiste...

ist nunmal auch das problem, dass ich anfang des jahres 3 wochen krank geschrieben war, weil ich nahe einem nervenzusammenbruch stand, weil es einfach nicht mehr ging und man mit meinem "super" chef auch nicht reden kann, weil er immer meint, es sei nicht so, wie ich das alles auffasse...

hatte mich dann auch schon versucht in einer anderen kanzlei zu bewerben, aber bei 24 bewerbungsschreiben kamen 11 absagen und der rest hat sich nie wieder gemeldet.

habe auch hier schon ein wenig rumgelesen, aber nicht wirklich viel gefunden, möglichkeit wäre zum beispiel ab zulassung zur abschlussprüfung nen aufhebungsvertrag zu machen und dann nur noch berufsschule zu besuchen und dann die prüfung zu machen, weiß aber nicht, ob das hier im berlin möglich ist... :?
und dazu muss ich ja auch erst ne antwort aufs topic haben, aber wie oben gesagt, werde ich mich da mal die tage drum kümmern...

wann bekommt man eigentlich die zulassung zur prüfung???

naja, ist halt im moment alles recht schwierig und ich denke, dass ich in der letzten zeit auch so oft krank war, weil es wirklich gar nicht mehr ging auf arbeit.

bin halt auch als azubi die einzige im büro, es arbeitet also niemand mit mir zusammen, der das, was da im büro abgeht mitbekommen würde...
ich weiß, viele sagen, dass man versuchen muss durchzuhalten, aber das ja nicht immer so einfach, wenn man schon nach dem wochenende sich grault am nächsten tag ins büro zu gehen, weil man genau weiß, dass man nach feierabend nur noch heulen könnte...


aber das ja auch n anderes thema...

danke nochmals für die antworten zum topic :D

liebe grüße, sternschnuppe
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wifey
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#7

10.06.2007, 13:04

Hallo Sternschnuppe,

von mir erst mal ein :welcome und :kopfhoch und einfach mal bei der Kammer und/oder Berufsschule direkt nachfragen.

Darf ich fragen, wie alt Du bist?
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#8

10.06.2007, 13:24

also direkt kenne ich so eine regelung nicht.. im gymnasium gabs ne maximalanzahl von fehltagen, sonst durfte man das jahr nochmal machen..

aber du solltest dich nicht verrückt machen und bei der kammer nachfragen, die können dir das 100 %ig sagen
Gast

#9

10.06.2007, 18:36

@ wifey klar darfst du fragen :D bin 23

wieso fragst du??? :?

liebe grüße
Gast

#10

10.06.2007, 18:50

Hey Sternschnuppe,

also ich kann dir die Frage auch nicht genau beantworten.
Aber bei meiner Erstausbildung gab es schon ein "Limit" an Fehltagen welches man nicht überschreiten sollte, da man sonst nicht zugelassen wurde.
Allerdings weiß ich nun nicht mehr genau um wieviele Tage es sich handelt,aber ich glaube die Anzahl lag noch höher als bei deinen bisherigen Fehltagen!

Aber frag einfach nach und bloss nicht verrückt machen!

LG
Susann
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