Berufung fristwahrend einreichen, Gegner nicht legitmieren

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Dwaorin
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#1

09.08.2010, 16:18

Hallo zusammen,

bin hier etwas im Stress. Chefin nicht da, Urlausvertretung auch außer Haus, Azubi im Urlaub. Bleibt mal wieder alles an mir hängen.
Hab hier noch eine Familiensache in der ich eine Berufung vorbereiten soll, einfach nur fristwahrend. Um eventuelle Kosten zu vermeiden, soll sich der gegnerische Anwalt erst einmal nicht legitimieren.

So, jetzt finde ich leider grad nicht die Akte wo wir sowas drinstehen haben und unter den Vorlagen findet sich auch nichts. Kann ich das einfach so schreiben...


...
... wird fristwahrend Berufung eingelegt..


Um eventuelle Kosten zu vermeiden, wird der Prozessbevollmächtigte der Beklagten gebeten, sich noch nicht zu legitimieren und die Berufungsbegründung abzuwarten.



Vielleicht hat ja jemand von Euch eine bessere Idee :) Wäre sehr dankbar :oops:
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Gressi04
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#2

09.08.2010, 16:20

Ja, wir schreiben immer sowas wie "haben wir fristwahrend Berufung eingelegt. Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung ist noch nicht getroffen worden. Wir dürfen Sie daher bitten sich zunächst nicht zu den Akten zu melden. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir Sie informieren".

LG
Liebe Grüße Gressi
gkutes

#3

09.08.2010, 16:22

das macht eigentlich keinen Sinn, weil die Kosten auch ohne Legitimierung beim Gegner anfallen.

Aber manch ein RA / eine ReFa weiß das nicht... deswegen:
Ich meine, dass man das nicht in den SS reinschreibt, sondern dem RA eine Kopie der Berufung schickt und ihn kollegialiter bittet, sich noch nicht zu bestellen weil eben nur fristwahrend.
jessica83
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#4

09.08.2010, 16:22

Ich würde dem Gegenanwalt auch noch ein Schreiben schicken, in dem um Nichtlegitimierung gebeten wird, da noch nicht sicher ist, ob das Berufungsverfahren durchgeführt werden soll.

Könnte so oder so ähnlich aussehen:

Sehr geehrter XY,

wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen des xxx.

Wir haben heute für unsere Mandantschaft Berufung zum xgericht xxx eingelegt. Wir bitten Sie kollegialiter sich für Ihre Partei noch nicht für das Berufungsverfahren zu legitimieren, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob das Verfahren durchgeführt werden soll.
Dwaorin
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#5

09.08.2010, 16:26

Vielen Dank für Eure Hilfe. Habt mir sehr geholfen, werde jetzt auch noch gleich ein Schreiben an den Gegenanwalt fertigen :)
gkutes

#6

09.08.2010, 16:38

aber, wie gesagt, dann nicht wundern, dass er trotzdem Kosten anmeldet auch wenn ihr die Berufung zurücknehmt.
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Lämmchen
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#7

09.08.2010, 18:02

Ich würde den Satz bezüglich der Kosten nicht in die Berufung reinnehmen. Lediglich - wie die anderen das schon geschrieben haben - an den gegnerischen RA schicken.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Saabsi
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#8

11.08.2010, 09:30

Hi. Das gleiche Problem taucht jetzt auch hier auf.

Wenn wir uns als Gegenseite nicht melden und erklären, die Berufung zurückzuweisen, dann dürften doch hier keine Kosten entstehen oder steh ich auf dem Schlauch?

Habt ihr Rechtsprechung dafür, daß dann doch Gebühren entstehen?

HIIILLLFFFFEEE :)
gkutes

#9

11.08.2010, 09:41

doch, es entstehen Kosten. und zwar VV 3201
die Gebühr entsteht mit der Durchsicht der Berufung und Weiterleitung an Mdt.
ein Blick in den RVG-Kommentar dürfte reichen
Rechtsprechung findest du vielleicht hier im Forum :suche
Saabsi
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#10

11.08.2010, 12:14

Oh mein Gott, doch so einfach...

Und ich dachte schon der Herr Kollege spekuliert darauf, daß dann hier keine Kosten entstehen...

DANKE 8)
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