Beratungshilfe und PKH

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stein
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#31

23.07.2007, 12:26

Hallo curry,
ich meinte das Formular, welches ihr in RA.-Micro habt.
Also so ein Formular, wo ich die PKH Gebühren und daneben die Regelgebühren schreiben kann.
Ich wollte es als Muster haben, damit ich es in Word speichern kann.

Und eine FRAGE habe ich auch noch:
Heute hatte ich schon zwei Mal Akten, in denen eine Differenzgebühr (wg. Ratenzahlung) geltend gemacht werden muss.
Den Vorschuss rechnen wir jedesmal von der PKH Rechnung ab.
Und dann warten wir zwei Jahre auf den Differenzbetrag.
Irgendwie glaube ich hier aus euren Mitteilungen lesen zu können, dass wir das Geld eigentlich behalten können.
Aber ich verstehe es irgendwie noch nicht wirklich richtig.
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Curry
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#32

23.07.2007, 12:31

In dem ersten Formular steht das doch alles drin und was anderes habe ich im Programm auch nicht.

Ihr rechnet die PKH normal ab und gebt die Differenzgebühren noch mit an. Wenn dann der Mandant die Kosten der PKH, die ihr erhalten habt an die Staatskasse fertig gezahlt hat, dann zahlt er noch weitere Raten, bis die Differenz bezahlt ist. Diese könnt ihr natürlich behalten, das ist ja euer Gebührenanspruch.
Curry

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stein
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#33

23.07.2007, 12:38

Ok, dann nehme ich das aus dem LINK.
Danke schön.

Zu meiner Frage:
ich dachte, dass ihr es so meint, dass wenn man von der Staatskasse bereits einen PKH Vorschuss erhalten habe, man diesen behalten darf, wenn noch ein Differenzbetrag aussteht.
Also muss ich den doch, so wie wir es hier machen, von der PKH Endabrechnung abziehen.
Ja ?
Darf ihn nicht wegen der zu erwartende Differenzgebühr behalten ?
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Curry
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#34

23.07.2007, 12:50

Nein, den Vorschuss musst du abziehen. Die Differenz bekommst du erst dann, wenn der Mdt. mehr Raten zahlt.
Curry

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StineP

#35

23.07.2007, 13:12

Kann mich Curry nur anschließen.
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#36

23.07.2007, 13:57

Dann habe ich das hier total falsch verstanden !!!!!
Dann mache ich es also weiter so wie immer !!!
Danke schön.
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Silvia
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#37

23.07.2007, 17:00

Hallo,

ich habe mir das Formular noch einmal angesehen.

Unten im Formular gibt es doch eine Zeile

- "Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr"

und eine Zeile

- "abzüglich Vorschüsse u. sonstige Zahlungen"

"Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr":
Falls man in dieser Sache bereits eine Geschäftsgebühr erhalten hat, wird diese zur Hälfte (höchstens 0,75) auf die Gebühren angerechnet.
Wenn man also oben angibt, z. B. eine Geschäftsgebühr in Höhe von
318,50 € erhalten zu haben (habe mir Notizen hierzu aus einem RA-Micro Schulungsvideo gemacht), dann rechnet man den Betrag, der in die Zeile "Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr" kommt, wie folgt aus:

0,65 von 318,50 € = 159,25 €
Dieser Betrag von 159,25 € wird zuerst auf die Differenz angerechnet, d. h. die Differenz der Verfahrensgebühr,....bezüglich der PKH-Vergütung sowie der Regelvergütung (ohne AP, ohne MwSt), da eine Geschäftsgebühr ja nur auf die Gebühren angerechnet wird und nicht auf die AP und die MwSt.

Wenn nun z. B. die VG u. TG der PKH-Vergütung zusammen 510,00 € betragen, die VG u. TG der Regelgebühren zusammen 612,50 € betragen, ist die Differenz ja 102,50 €. Über diesen Betrag besteht kein Erstattungsanspruch des RA gegenüber der Staatskasse.
Da 159,25 € anzurechnen sind,wird der Differenzbetrag von 102,50 € zuerst auf die Regelvergütung angerechnet, also schreibt man diesen Betrag in die Zeile "Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr" unter Regelvergütung. Die 0,65 von 318,50 € ergab ja den Betrag von 159,25 €. Jetzt fehlt noch ein Betrag von 56,75 €, der noch nicht angerechnet wurde. Diesen Betrag schreibt man nun in die Zeile "Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr" unter PKH-Vergütung.
Also insgesamt musste ja ein Betrag von 159,25 € angerechnet werden; dieser wurde zuerst mit einem Betrag von 102,50 € auf die Regelvergütung angerechnet und der Rest von 56,75 € auf die PKH-Vergütung.

Vorschüsse u. sonstige Zahlungen
Diese Zahlungen (wenn es sich um keine Geschäftsgebühr handelt) werden unten im Formular in der Zeile "abzüglich Vorschüsse u. sonstige Zahlungen" bei die PKH-Vergütung sowie die Regelvergütung geschrieben.

Folglich wird nur eine bereits erhaltene Geschäftsgebühr auf die Gebühren angerechnet; zuerst die Differenz auf die Regelvergütung, der Rest auf die PKH-Vergütung.
Andere Vorschüsse u. Zahlungen werden ganz normal von der Regelvergütung sowie der PKH-Vergütung abgezogen.

Silvia
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Silvia
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#38

23.07.2007, 17:09

Halllo,

wenn in dieser Sache 602,55 € als Vorschuss auf die VG u. TG gezahlt wurden, muss dieser Betrag in die Zeile "abzüglich Vorschüsse u. sonstige Zahlungen" bei PKH-Vergütung und Regelvergütung eingetragen werden.

Wenn dieser Vorschuss für die Geschäftsgebühr war, erfolgt die Berechnung so, wie ich oben erwähnt habe > in der Zeile "Anrechnungsguthaben Geschäftsgebühr". Jedoch nur die reine Geschäftsgebühr wird angerechnet (ohne AP und MwSt).
Nur in dieser Zeile erfolgt die Anrechnung auf die Differenz.

Bei anderen Vorschüssen trägt man diese ganz normal bei "abzüglich V. und sonstige Zahlungen" ein.

So habe ich es in einem RA-Micro Schulungsvideo gelernt.

Silvia
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