Beratungshilfe und PKH

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#21

16.05.2007, 15:21

@Pepsi: Ja, ausgerechnet habe ich das auf dem Formular in den Spalten für Regelgebühren und PKH-Gebühren.

Und nein, wir haben kein RA-Micro!

Allerdings bin ich jetzt nach Silvias Beschreibung total verwirrt!

Vielleicht könnt Ihr mir helfen die Verwirrung aufzulösen, wenn ich Euch den Fall mal ganz schildere:

Mutter mit Großeltern kommt, weil Kind vom Jugendamt per einstweiliger Verfügung in Obhut genommen wurde. Sie waren vorher bei einer Anwältin und hatten dort eine Honorarvereinbarung. Fall wird von uns übernommen, auch auf Honorarbasis. Rechnungen werden auch zunächst brav bezahlt. Dann kommt es soweit, dass die Rückgabe des Kindes gerichtlich geltend gemacht werden soll und auf einmal rückt die Familie raus, dass die Mutter ja garkein Geld und wir PKH beantragen sollen. Auch stellt sich raus, dass man mit der vorherigen Anwältin genauso verfahren ist, nur die hat den Fall niedergelegt als die Familie PKH haben wollte! Wir machen das aber brav.
Bis dahin sind 602,55 € von Mandantin bezahlt worden.
Es kommt zur mündlichen Verhandlung, Verfügung wird aufrecht erhalten und auf einmal tillt die Großmutter aus. Sie attackiert meinen Chef mit Vorwürfen etc.. Mit Mutter, eigentlicher Mandantin, wird besprochen, dass sie entweder alleine die Angelegenheit fortführt und mein Chef keine Besprechungen mit der Großmutter mehr führen wird. Mutter hält sich daran aber nicht, es kommen regelrechte Forderungsschreiben, verfasst von der Großmutter, unterschrieben von der Mutter, die im Widerspruch zum besprochenen Plan stehen. Großmutter beauftragt Anwalt gegen Chef natürlich auch im Namen der Mutter, weil Chef angeblich seinen Pflichten nicht nachkommt. Was nachweislich nicht stimmt. Chef legt Mandat nieder, wird entpflichtet ohne Verschulden. Nachfolgender Anwalt verzichtet auf die von uns verdienten Gebühren. Mittlerweile am Rande bemerkt ist schon der vierte Anwalt an der Sache dran! Streitwertbeschluss ergeht nun nach fast einem Jahr danach auf 10.000,00 €. Kind lebt im Übrigen immer noch in Pflegefamilie und da das Gericht meint die Mutter hätte kein Rückrat gegenüber den Großeltern und könne so kein Kind erziehen, schätze ich nachdem wie sie sich als Mandantin den Wünschen der Großmutter untergeordnet hat, wird sie ihr Kind auch nicht mehr wiederkriegen.

Da in meinem Kommentar steht, dass ab Streitwert 3.000,00 Zahlungen des Mdt immer auf die Differenz von PKH und Regelgebühr angerechnet wird, hab ch jetzt das Formular so ausgefüllt
Zahlungen in Höhe von 602,55 erhalten

Regelvergütung
Verfahren 631,80
Termin 583,20
Auslagen 20,00
Steuer 234,65
Gesamt 1469,65

PKH
Verfahren 314,60
Termin 290,40
Auslagen 20,00
Steuer 118,75
Gesamt 743,75

Differenz 725,94

Frage: Werden die gezahlten 602,55 auf die Differenz oder die PKH-Gebühren angerechnet?

Beratungshilfe
Die Abrechnung habe ich ja gemacht, nur hat man dann die Auslagenpauschale nicht überwiesen. Deswegen wollte ich wissen, ob ich die jetzt, da wir ja schriftlich beraten haben, vom Gericht nachfordern kann, wenn ich dorthin schreiben und eine Kopie von dem Beratungsgutachten beilege.

Tut mir leid, wenn das alles ziemlich dumme Fragen sind, aber in meinen drei Jahren hier sind das die ersten beiden Sachen auf Staatskasse und mir fehlt einfach der Durchblick!
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Pepsi
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#22

16.05.2007, 17:47

ja genauso wird es gemacht, Zahlung auf die Differenz (also 725) zuerst verrechnen..

und die BerH müsste die Auslagenpauschale nachzahlen.. natürlich musst du das belegen warum du paar Euro mehr haben willst.. freiwillig zahlen die net.. (haste die frage schonmal gestellt?!)
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#23

17.05.2007, 00:44

Pepsi hat geschrieben:und die BerH müsste die Auslagenpauschale nachzahlen.. natürlich musst du das belegen warum du paar Euro mehr haben willst.. freiwillig zahlen die net.. (haste die frage schonmal gestellt?!)
öhm ... ja, ich wollte das nur noch mal zusammenfassen. Ich war wohl etwas unklar und wollte die Mühen ersparen mir das gesamte Abrechnungsverfahren noch mal zu erklären.
Wo Ihr mir hier schon so toll helft, muss ich ja nicht unnütze Arbeit verursachen :-)

Vielen lieben Dank!
Gast

#24

17.07.2007, 17:21

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine ganz große Bitte. Ich bin gerade ein wenig verwirrt.

Wie ist das nun mit der Anrechnung der gezahlten Vorschüsse vom Mandanten. Also gehen wir mal davon aus, dass der Mandanten am 17.02 300 € gezahlt hat und mit Beschluss PKH rückwirkend ab dem 16.02. bewilligt hat. Und es ist voll PKH bewilligt worden ohne Ratenzahlung.

Wie ist das dann mit der Anrechnung? Kann der Mandant den Vorschuss zurückverlangen? Und wie muss ich das gegenüber dem Gericht abrechnen?

Ich weiß es sind sehr viele Fragen auf einmal, aber ich brauch ganz dringend eure Hilfe.

Wenn ihr etwas wisst, vielleicht könnt ihr dass ja rechtlichen hinterlegen, also mit §§. wo ich nachlesen kann.

Danke :dafuer
Gast

#25

17.07.2007, 17:28

Hallo zusammen,
bin hier absolut neu, klingt aber viel versprechend was man hier so sieht. Meine Frage ist, also die erste von vielen die bestimmt noch folgen: Hat eine/er von euch RenoStar in der Kanzlei. Ich arbeite in einem Untrenehmen in der Mahnabteilung und jetzt haben wir RenoStar neu. Es gab zwar eine Schullung aber das hat mir leider nicht ganz gereicht. Bin ganz alleine damit und habe jede Menge Fragen. Vielleicht kann mir jemand helfen?
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Yuki
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#26

17.07.2007, 17:34

@Cloi:
Da dem Mandanten PKH bewilligt wurde, müsst ihr ihm seinen geleisteten Vorschuss zurückerstatten, da ja die Landeskasse die Anwaltsgebühren trägt. Und dann müsst ihr gegenüber dem Gericht ganz normal PKH abrechnen.

@Ina:
Herzlich Willkommen. Vielleicht solltest du deine Fragen im entsprechenden Bereich des Forums (EDV / Computer in der Praxis) stellen und dort ein neues Thema erstellen, so ist das etwas zu durcheinander.
Liebe Grüße,
Britta
Gast

#27

18.07.2007, 17:05

Hallo, ja stimmt danke, habe gar nicht richtig nachgeschaut wo ich schreibne
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stein
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#28

22.07.2007, 22:51

Wäre jemand von euch so nett und könnte mir mal so ein Formular aus einem RA.-Programm zufaxen, damit ich es mit meinem vergleichen und ausbessern könnte.
Ginge das ?
Das wäre echt lieb !!!!
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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stein
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#29

23.07.2007, 11:51

:hm

kann niemand ein Formular faxen ????????????????
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Curry
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#30

23.07.2007, 11:58

Was brauchst du denn für ein Formular?

PKH-Abrechnung gibt es hier:
http://www.agheilbronn.de/servlet/PB/sh ... _02.05.pdf

Abrechnung in Strafsachen hier:
http://www.agheilbronn.de/servlet/PB/sh ... _01.05.pdf

Oder was meintest du?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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