Behandlung Urteil

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Renosab
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#1

25.01.2012, 10:09

Frage Behandlung Urteil:

Wenn wir ein Urteil vom ArbG erhalten und keine Abschrift dabei ist, klammert mein Chefi das Urteil auf (gelber Rand, geheftet und Siegel dreifach drauf), um es besser in den Kopierer zu legen... mir sträuben sich dabei die Haare zu Berge aber jeder Einwand findet kein Ohr :shock: Ich als Notarfachangestellte denke nur an Urkunde.. Siegelbruch...

Hat es irgendwelche Folgen dies zu tun wie mein Chefi ?
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Liesel
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#2

25.01.2012, 10:16

Kopiere hier mal eine Antwort von jojo zum gleichen Thema in einem anderen Fred rein:
jojo hat geschrieben:Ja, das ist verboten, § 136 StGB.

Das Ding ist durch ein Siegel verbunden: Damit soll sicher gestellt werden, dass aus der Urkunde nix entfernt oder hinzugefügt wird.

Wir kleben daher um unsere Titel so weiße Klebeoblaten und versehen die auf Vorder/Rückseite mit dem Stempel. Kommen die beschädigt zurück gibts einen auf die Rübe. Erst ein Hinweis auf § 136 StGB, kommt von dem Büro dann nochmal sowas, gibts da ein Brief an die STA.

Also vorsicht meine Damen, das kann Ärger geben.
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#3

25.01.2012, 10:35

:thx da werd ich mal blättern und den § 136 StGB Chefi unter die Nase reiben :lol:
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jojo
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#4

25.01.2012, 10:42

Na, da brauch ich mich ja nicht selber zu zitieren. Das Thema wurde hier mal groß in einem Fred erörtert..
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