Naja, ich warte mal ab wie sich das alles so entwickelt.
Vielen liegen Dank euch allen, tut gt wenn man drüber quatschen kann.
(':D')
Ausbildung
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Hallo zusammen,
habe ich das richtig gelesen, 2 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten?
Es gibt doch das Mutterschutzgesetz, § 6 (Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach der Geburt und 12 Wochen bei Früh- u. Mehrlingsgeburten). Ich gehe mal stark davon aus, dass dieses Gesetz für alle Mütter denn mal gilt, auch für Deine Chefin cj.
Außerdem steht in § 53 BRAO, dass ein Vertreter bestellt werden muss, wenn RA länger als 1 Woche seine Tätigkeit nicht ausüben kann.
Liebe Grüße Fiona
habe ich das richtig gelesen, 2 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten?
Es gibt doch das Mutterschutzgesetz, § 6 (Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach der Geburt und 12 Wochen bei Früh- u. Mehrlingsgeburten). Ich gehe mal stark davon aus, dass dieses Gesetz für alle Mütter denn mal gilt, auch für Deine Chefin cj.
Außerdem steht in § 53 BRAO, dass ein Vertreter bestellt werden muss, wenn RA länger als 1 Woche seine Tätigkeit nicht ausüben kann.
Liebe Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Ich denke auch, dass sie eine Vertretung bestellen muß, aber im Dezember soll der Entbindungstermin sein, wird das nicht ziemlich knapp um eine Vertretng zu finden(':?:')
LG
(':lol:')
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Hallo cj,
wenn die Vertretung die Dauer eines Monats nicht überschreitet und wenn die Vertretung von einem bei demselben Gericht zugelassenen RA/in übernommen wird, kann Deine Chefin ihre Vertretung selbst bestellen.
In anderen Fällen wird der Vertreter auf Antrag Deiner Chefin von der Landesjustizverwaltung bestellt.
Würd ich mir schon mal ein paar Gedanken über die Vertretung machen, vor allem weiß man ja nicht, ob das Kind ggf. früher als berechnet kommt.
Lieben Gruß Fiona
wenn die Vertretung die Dauer eines Monats nicht überschreitet und wenn die Vertretung von einem bei demselben Gericht zugelassenen RA/in übernommen wird, kann Deine Chefin ihre Vertretung selbst bestellen.
In anderen Fällen wird der Vertreter auf Antrag Deiner Chefin von der Landesjustizverwaltung bestellt.
Würd ich mir schon mal ein paar Gedanken über die Vertretung machen, vor allem weiß man ja nicht, ob das Kind ggf. früher als berechnet kommt.
Lieben Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
(':roll:')
hoffentlich ist die Vertretung nicht noch schlimmer als meine Chefin!!!
(':fluch')
hoffentlich ist die Vertretung nicht noch schlimmer als meine Chefin!!!
(':fluch')
Ja, manchmal schon, wenn sie versucht sich in mein Privatleben einzumischencj hat geschrieben:Hallo, auch ich bin neu im Forum. Mir geht es ähnlich wie Sandra86, nur daß bei mir noch eine schwangere Chefin, eine Auszubine im 3. und eine im 1. dazukommt. Ich selber bin im 2. LJ.'')
Meine Chefin will mir meinen Freund ausreden mit dem ich seit 5 Jahren zusammen bin. Ich weiß nicht wie ich ihr sagen soll, daß sie das nichts angeht.
':evil:'