Ausbildung notwendig?

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Kanzleihund
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#31

16.05.2017, 12:16

Adora Belle hat geschrieben:Und das ist nach Meinung der meisten Diskutanten hier nicht so.
Wenn es nach Meinung der meisten Refas (von denen ich die Diskutanten zur Vermeidung weiterer Prügeleien mal ausnehmen will) ginge, dann wären wir Anwälte wohl nicht mal in der Lage, in der Kanzlei die Klospülung zu betätigen.

@ Fräulein Fit:
Na dann sind wir gerade gut zusammen gekommen. Ich verstehe, dass Du da allergisch reagierst. Ich finde es absolut daneben, einen Menschen danach zu beurteilen, welchen Beruf er ausübt oder welche Ausbildung er gemacht hat. Aber ich kenne das Problem auch. Mein Bruder hat als Einziger nicht studiert (weil eben mancher Traumjob nicht mittels Studium erlernt werden kann). Aber die Familie seiner Frau lässt ihn das schon ganz schön spüren. Aber angeblich geht das mittlerweile schon in der Schule los: Gymnsium <--> Real- / Hauptschule. Ich habe aber das Posting von macmaus gar nicht despektierlich empfunden. Dafür reagiere ich zur Zeit auf solche Ansagen von Rechtsanwaltsangestellten sehr allergisch. Bei uns in der Kanzlei wird seitens der Mitarbeiter manchmal sehr unschön über uns Anwälte hergezogen. Wie wir es uns wagen können, diese oder jene Anlage zu dem Schriftsatz haben zu wollen. Also 80 Klageanlagen geht gar nicht. Machen wir nur um unsere Mitarbeiter zu ärgern. Diese sind doch schon so genug gebeutelt. Klar wir Anwälte arbeiten doch gar nicht. Da kommt Frust auf und der entläd' sich dann manchmal an den unpassenden Stellen.

Deshalb :knutsch ?
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Manfred Fisch
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#32

16.05.2017, 12:28

Hallo macmaus, erstmal herzlich Willkommen hier.

Wie meine Vorschreiberinnen schon betont haben, kommt es darauf an, was Du machen möchtest bzw. sollst. Natürlich wirst Du Dir sicherlich vieles aneignen können. Allerdings wirst Du Abrechnungen nach RVG etc. wohl nicht beherrschen. In Betracht kämen also eine verkürzte Ausbildung oder anstelle einer Ausbildung massig Aufbauseminare in den Bereichen, in denen Du noch nicht fit bist.

Je nach dem also, was deine Tätigkeit sein soll, wäre ja auch eine Beschäftigung als Paralegal möglich (mache ich auch, hab aber trotzdem meine Ausbildung gemacht). Allerdings wirst Du das auf dem Land nicht finden, eher in Ballungszentren, wie Frankfurt, München, Hamburg etc. Wo möchtest Du denn - räumlich betrachtet - arbeiten?

Lieben Gruß
Manfred
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#33

16.05.2017, 12:30

Kanzleihund hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Und das ist nach Meinung der meisten Diskutanten hier nicht so.
Wenn es nach Meinung der meisten Refas (von denen ich die Diskutanten zur Vermeidung weiterer Prügeleien mal ausnehmen will) ginge, dann wären wir Anwälte wohl nicht mal in der Lage, in der Kanzlei die Klospülung zu betätigen.
Also ich habe sowohl eine Ausbildung, als auch durchaus nicht schlechte juristische Weiterbildungen und kann aus eigener Anschauung sagen: Das tiefere juristische Wissen hilft bei der Arbeit (wenn man Arbeiten ausführt, die über das normale Maß einer ReNoFa-Tätigkeit hinausgehen). Andersherum würde es nicht funktionieren. Natürlich ist es hilfreich, wenn man vor der Ausbildung Gesetzestexte lesen und verstehen kann. Das kann aber z.B. ein Meister im Handwerk auch. Der käme allerdings nicht auf die Idee, er könne auch den Job einer ReNoFa machen. Bei unserem Job handelt es sich - zu Recht - um einen fundierten Ausbildungsberuf. Wer die Ausbildung nicht hat kann natürlich beim RA arbeiten, aber eben nicht den Job einer ReNoFa machen, wenn er sich nicht umfassend weiterbildet (und dann wäre doch eine Ausbildung zu bevorzugen). Für die Büros, in denen ich schon gearbeitet habe, kann ich sagen: Wenn wir eine ReNoFa gesucht haben, haben es Leute ohne entsprechende Ausbildung nicht mal bis zum Vorstellungsgespräch geschafft, auch nicht, wenn sie eine juristische Bildung hatten.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Fräulein Fit

#34

16.05.2017, 12:31

:knutsch Kanzleihund

Die Art Mitarbeiter kenne ich auch, KH.
Mein Mann ist Abteilungsleiter Bau und hat genau so ein 'Exemplar' bei sich.
Wegen ihr ist schon so viel schief gelaufen... Aber der Oberboss behütet sie wie ein Schaf.
Wenn die keine 'Anweisungen' befolgen können / wollen, sollten sich Leute anderweitig umsehen, meine Meinung. Was nicht heißen soll, dass alle einfach 'blöd' irgendwas befolgen sollen. Weiß gerade nicht wie ich mich ausdrücken soll, man sollte einfach mal abwägen, wann man sich einzumischen hat und wann nicht.
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Kanzleihund
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#35

16.05.2017, 12:46

@ mrsgoalkeeper:

Da habe ich eine andere Meinung. Viele Anwälte haben durchaus Ahnung von Gebührenrecht. Aber nicht, weil sie vor ihrem Studium oder auch später den Beruf einer Rechtsanwaltsfachangestellten gelernt haben. Das juristische Studium soll einen doch befähigen, sich in alle Rechtsgebiete einarbeiten zu können. Und Gebührenrecht ist nun mal als allererstes Recht. Gleiches gilt für die Zwangsvollstreckung. Okay macmaus wird sich anstrengen müssen, um mithalten zu können. Und sie wird natürlich am Anfang auch keine Ahnung haben. Aber wieviel praktische Ahnung hat so manche frisch ausgelernte Mitarbeiterin. Ich meine, man kann auch gut Deine Meinung bzw. die Meinung Deiner Chefs vertreten. Aber für zwingend halte ich es nicht. (Ich bilde mir schon einiges darauf ein, in Zwangsvollstreckung oder Gebührenrecht mehr zu wissen, als mancher meiner Mitarbeiter. Deshalb freut sich unsere Büroleiterin auch immer, wenn sie die schwierigen Fälle mit mir diskutieren kann. Ich glaube, unsere Adora Belle ist auch eine Anwältin, die viel Ahnung von diesen Gebieten hat.)

@ Fräulein Fit:

Ich sehe eine Anwaltskanzlei als eine Anstalt :mrgreen: , die auf zwei Säulen beruht. Refas und Anwälte. Nur wenn beiden gut zusammen arbeiten, dann wird die Sache rund. Deshalb brauche ich auch keine Mitarbeiter, die sich als Befehlsempfänger sehen. Ich bin durchaus froh, wenn ich auf Fehler hingewiesen werde. Und wenn mir gesagt wird, meine Handlungsweise ist unpraktisch oder macht den Mitarbeiterinnen das Leben schwer, werde ich sie ändern. Aber ich kann für den Tod nicht ausstehen, wenn die Refa meint, sie sei das einzige Lebewesen in der Kanzlei, dass erstens überhaupt arbeitet und zweitens die alleinige Welterkenntnis gepachtet hat. Denn am Ende muss sie den Kopf nicht hinhalten.
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Fräulein Fit

#36

16.05.2017, 12:53

Dito, Kanzleihund :-)
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#37

16.05.2017, 15:10

naja die Frage ist doch einfach ob da eine andere Angestellte ist die auch die Zeit hätte um ihr ales beizubringen. Ansonsten zuhause viele Bücher lesen, RVG für Anfänger, ZV, sich alte Akten durchlesen. Unmöglich ist es nicht aber so hinkommen und losarbeiten dat wird nix :) Anwälte die das RVG und ZV kennen haben sich das ja auch selber beigebracht und können es nicht aus dem Studium
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macmaus
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#38

17.05.2017, 08:24

Ich möchte mich für die vielen Tipps und Vorschläge bedanken. Am Besten ist wohl, wenn ich direkt mit dem Chef spreche, wir werden dann schon irgendwie eine Einigung finden.

Nur finde ich es ein bisschen traurig, daß hier im Forum so in Klassengesellschaften eingruppiert wird. Ich denke, jeder Job hat seine Daseinsberechtigung und ohne dem anderen könnte eine Kanzlei nicht existieren. Wie Kanzleihund schon so schön gesagt hat, die Arbeit wird auf zwei Säulen aufgebaut und sollte einer dieser Säulen wegbrechen, dann bricht das komplette Konstrukt zusammen.

:thx :yeah :thx
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#39

17.05.2017, 08:28

macmaus hat geschrieben:Hallo,

ich habe im Ausland das Studium "Bachelor of Law" erfolgreich abgeschlossen und bekam dafür in Deutschland eine offizielle Anerkennung für das Studium der Rechtswissenschaften.
Du schreibst, dass Du im Ausland das Studium gemacht hast, aber hast Du da tatsächlich das Deutsche Recht studiert? Du schreibst auch, dass du weder RVG noch ZV gelernt hast, das spricht ja schon dafür, dass Du Dich auf jeden Fall hier noch weiterbilden musst. Wenn das Studium hier anerkannt wurde, dann kannst Du mit Sicherheit auch Deine Ausbildung verkürzen. Ich habe z.B. auch von Anfang an verkürzt und war in der Berufsschule in einer Klasse, in der alle verkürzt haben. Bei uns waren die Unterrichtsfächer anders zusammengestellt, als bei denen, die die "normale" Ausbildung durchlaufen.
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#40

17.05.2017, 09:51

Hier einmal noch ein Statement aus Anwaltssicht.

Die Aufgaben einer ReFa sind vielfältig und umfassend und ich denke, wenn man diese gut und selbständig machen will, ist die Ausbildung zzgl. etwas Berufserfahrung unbedingt erforderlich.

Ob und wie man mit dem 1. Staatsexamen eine Kanzlei unterstützen kann, kommt auf die Kanzlei an. In kleineren Kanzleien sind nicht zwingend alle Sekretariatsmitarbeiter ausgebildete ReFas. Man darf dann aber auch nicht die Bezahlung einer ReFa erwarten. Mir scheint es eher so, als könntest Du den Rechtsanwalt rechtlich unterstützen und eher weniger mit den klassischen Büroaufgaben. Diese halte ich bei einer ReFa übrigens für wichtiger als die Fähigkeit, eine Klage schreiben zu können. Denn das ist m. E. allein die Aufgabe des Anwalts. Einarbeiten kann man sich in alles und es gibt auch immer wieder Seminare zum Gebührenrecht (die wahrscheinlich viele Rechtsanwälte als Berufsanfänger ebenfalls besucht haben ;) ).

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren zu machen. Zudem müsstest Du vom Besuch der Berufsschule befreit sein, wenn Du schon ein Studium hast. Ob es allerdings so gut ist, den Unterricht nicht zu besuchen, wage ich zu bezweifeln.
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