Ausbildung notwendig?

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AliceImWunderland
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#11

15.05.2017, 12:51

macmaus hat geschrieben:Ich denke mal, daß mein Studium schon umfangreicher war und mehr in die Tiefe ging, als es in der Ausbildung der Fall sein wird. Alle anderen Tätigkeiten im Büro sollte ich mir relativ schnell im Alltag aneignen können.

Ich möchte mich jetzt nicht vor einer Ausbildung drücken, aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, daß man mit einem abgeschlossenen Studium im gleichen Bereich noch eine Ausbildung machen muß. Oder würdet ihr sagen, daß eine Medizinstudentin mit erfolgreichem Abschluss noch eine Ausbildung als Arzthelferin machen muß :-? ?

Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Ausbildungsvergütung nur halb so hoch ist (wenn nicht so gar nur ein Drittel) als das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Resultat sind dann natürlich finanzielle Einbußen :sad: .
Du hast ja Recht. Aber wie gesagt: es kommt darauf an, was dein Tätigkeitsbereich später sein soll. Etwas seltsam finde ich, dass der Anwalt dir nahe legt, eine Ausbildung zur ReFa zu machen. Das lässt bei mir den Schluss zu, dass deine Tätigkeit später mehr der einer ReFa, als der einer Rechtsanwältin sein soll.

Wie ich schon oben geschrieben habe: sollst du später über Lebensmittel beraten, oder diese kochen?
Oder um bei deinem Vergleich mit Arzt/Arzthelferin zu bleiben: sollst du später Patientendiagnosen stellen oder Blut abnehmen, Blutdruck messen und Pollenallergietests bei Patienten machen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AnjaZ
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#12

15.05.2017, 12:51

Ich kenn auch Jemanden, der zunächst internationale Kommunikation und Übersetzungswissenschaften (Englisch/Spanisch) studiert hat. Die junge Frau wollte dann als Fremdsprachenkorrespondentin o.ä. im Büro arbeiten. Leider hagelte es nur Absagen, da ihr die kaufmännische Ausbildung fehlt, die sie jetzt nach dem Studium in Form einer Ausbildung zur Industriekauffrau/Europasekretärin nachholt. Studieren ist halt nicht immer die Lösung schlechthin.
Gruß Anja
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#13

15.05.2017, 13:14

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Man kann auch als Quereinsteiger anfangen. Wie mühsam das ist, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsprofil in der Kanzlei ab und ob es dort Leute gibt, die bereit sind, Dir erforderlichenfalls Hilfestellung zu geben. Die Frage ist auch, ob Du die Stelle als ReFa erst mal nur antrittst, um vom Arbeitsamt wegzukommen und Dir in Ruhe eine andere Stelle zu suchen oder ob Du dir vorstellen kannst, die nächsten Jahre dort als ReFa zu arbeiten.
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#14

15.05.2017, 13:27

Ich würde Dich ohne die Ausbildung jedenfalls nicht mit ReFa-Gehalt bezahlen, sondern max. als Bürohilfe. Du kannst momentan halt nicht das, was eine ausgebildete ReFa kann. Aus dieser Richtung geht Deine Rechnung schon mal nicht auf.
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#15

15.05.2017, 13:32

Ganz unabhängig davon gibt es doch auch Möglichkeiten, eine Art Umschulung zu machen, die vom Arbeitsamt finanziert wird. Ich kenn die Voraussetzungen nicht, von daher solltest Du Dich da mal schlau machen. Damit hast Du die Möglichkeit, die Ausbildung zu erhalten und dennoch ein relativ normales Gehalt zu beziehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#16

15.05.2017, 14:37

Ich würde auf alle Fälle verkürzen und ein höheres Gehalt kannst du auch fordern. Aber mein Chef z. B. hat Jura studiert mit 1 und hat noch nie einen PfÜb gemacht. Heisst ja jetzt auch nicht dass er zu doof dafür ist aber er machts nicht und es interessiert ihn auch nicht.vwie die anderen sagen, dass sind 2 unterschiedliche Jobs wo 2 Leute halt verschiedene Sachen machen
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Fräulein Fit

#17

15.05.2017, 15:57

Zudem würde es mich persönlich (wenn ich der Chef wäre) interessieren, ob überhaupt Praxiserfahrung besteht. Wenn jemand noch nie gearbeitet hat, sehen die Gehälter halt auch ganz anders aus...

Mein Mann hat vor seinem Studium eine Ausbildung gemacht, du kannst nie und nimmer die Erfahrung von ihm mit denen, die nach dem Abi direkt studieren, vergleichen. Und danach richtet sich auch das Geld.
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#18

15.05.2017, 16:30

macmaus hat geschrieben:Ich denke mal, daß mein Studium schon umfangreicher war und mehr in die Tiefe ging, als es in der Ausbildung der Fall sein wird. Alle anderen Tätigkeiten im Büro sollte ich mir relativ schnell im Alltag aneignen können.

Ich möchte mich jetzt nicht vor einer Ausbildung drücken, aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, daß man mit einem abgeschlossenen Studium im gleichen Bereich noch eine Ausbildung machen muß. Oder würdet ihr sagen, daß eine Medizinstudentin mit erfolgreichem Abschluss noch eine Ausbildung als Arzthelferin machen muß :-? ?

Man darf ja auch nicht vergessen, daß die Ausbildungsvergütung nur halb so hoch ist (wenn nicht so gar nur ein Drittel) als das Gehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Das Resultat sind dann natürlich finanzielle Einbußen :sad: .
Die Frage ist, was du dir unter "alle anderen Tätigkeiten im Büro" vorstellst.
Kaffee kochen, kopieren, scannen, Diktat schreiben, Info an Mdt, RSV, Gegner übermitteln. Ja, das lernt man mit der Zeit.
Aber dafür braucht man auch keine Rechtsanwaltsfachangestellte, da kann man auch eine Bürokauffrau einstellen.

Aber die wichtigen Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten sind u.a.:
Abrechnungen erstellen, Kostenfestsetzungsverfahren, Zwangsvollstreckung
Da stellt sich natürlich die Frage, hattest du in deinem Studium die Abrechnung nach RVG und die Vollstreckung gelernt?
Wenn du das im Studium nicht gelernt hast, das aber deine Aufgaben sind, dann stellt sich schon die Frage, wie du das jetzt erlernst. Das ist nichts, was dir eine Kollegin in einem Tag beibringt.
macmaus
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#19

15.05.2017, 19:03

Tut mir leid, daß ich mich jetzt erst melde, aber ich hatte heute Nachmittag keine Zeit :sad: . Trotzdem schon mal vielen Dank für die vielen Antworten :wink1 .

Zur ersten Frage... ich habe in meinem Studium keine ZV oder RVG gelernt. Ich hatte allgemeine Rechtsthemen wie zum Beispiel Strafrecht, BGB, Steuer, usw.

Zur zweiten Frage... ich habe mit meinem Studium nur das erste Staatsexamen, aus dem Grund fehlt mir die Möglichkeit, direkt als Anwältin zu arbeiten.

Zur dritten Frage... das Rechtsgebiet des Rechtsanwalts ist Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Mein Aufgabenbereich beim Rechtsanwalt wäre Fristen/Termine erstellen, Postbearbeitung, Fonodiktat, Schriftverkehr und Buchhaltung.
macmaus
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#20

15.05.2017, 19:06

Anahid hat geschrieben:Ganz unabhängig davon gibt es doch auch Möglichkeiten, eine Art Umschulung zu machen, die vom Arbeitsamt finanziert wird. Ich kenn die Voraussetzungen nicht, von daher solltest Du Dich da mal schlau machen. Damit hast Du die Möglichkeit, die Ausbildung zu erhalten und dennoch ein relativ normales Gehalt zu beziehen.
Hast Du hier nähere Informationen? Ich habe mich schon bei der Agentur für Arbeit zum Thema Umschulung informiert, aber leider hat mich der Sachbearbeiter dort sofort abgewimmelt. Angeblich gibt es hier keine Möglichkeiten für mich :sad:
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