Aufgabenübernahme Azubi

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13
NORTHERN DINO
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#11

03.08.2015, 12:07

Von Mahnungen habe ich nix gesagt... :kopfkratz
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Kanzleihund
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#12

03.08.2015, 12:30

13 hat geschrieben:Von Mahnungen habe ich nix gesagt... :kopfkratz
Aber die Threadstarterin 8)
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SamMae
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#13

03.08.2015, 12:39

Es geht mir nicht um gerichtliche Schreiben, sondern um Mahnungen (Keine Mahnbescheide etc.!!!), die wir an unsere Mandanten/ehemaligen Mandanten schicken, um unser Geld zu bekommen... Der Rechtsanwalt ist, ist ja auch klar und richtig, der einzige, der Gerichtspost unterschreiben darf. Allerdings dürfen auch andere Mitarbeiter, z.B. Rechtsfachwirte etc. doch Dokumente unterschreiben, wie z.B. Mahnungen... Darum geht es mir! Dass Rechnungen und Schriftsätze an Gericht und Mandanten, die von Bedeutung und Wichtigkeit sind, nur vom RA zu unterschreiben sind, stelle ich ja gar nicht in Frage.

Es geht mir auch nicht darum zu erfahren, wie es in euren Kanzleien gehandhabt wird. Mich interessiert viel mehr, ob es eine dahingehende Rechtsprechung (des BGH z.B.) gibt, welche Schriftsätze nicht vom RA unterschrieben werden müssen...
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Anahid
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#14

03.08.2015, 12:44

Du kannst, wenn Dein Chef Dich dazu beauftragt, sämtliche außergerichtliche Korrespondenz i.A. unterschreiben. Wenn er das so will, dann haftet er ja auch dafür. Finde ich zwar unverantwortlich, entsprechende Aufgaben einem Azubi zu übertragen und diesen dann auch noch unterschreiben zu lassen...aber bitte.....des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
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#15

03.08.2015, 12:51

Anahid hat geschrieben:Du kannst, wenn Dein Chef Dich dazu beauftragt, sämtliche außergerichtliche Korrespondenz i.A. unterschreiben. Wenn er das so will, dann haftet er ja auch dafür. Finde ich zwar unverantwortlich, entsprechende Aufgaben einem Azubi zu übertragen und diesen dann auch noch unterschreiben zu lassen...aber bitte.....des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
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#16

03.08.2015, 12:55

Anahid hat Recht, ich finde es dennoch absolut inakzeptabel und würde es als Azubi (!) nicht tun. Du bist auch erst im 2. Lehrjahr, wenn ich das richtig verstanden habe. Das geht - meiner Meinung nach - nicht klar. Ist vielleicht eine Einstellungssache - aber ich bin dagegen.
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#17

03.08.2015, 13:16

Mit dem Unterschreiben als AZUBI würde ich an deiner Stelle vorsichtig umgehen. Besonders mit dem "i.A.". Sollte da mal etwas schief laufen, kann dein Ausbilder sich immer auf den Standpunkt stellen, dass er es so nicht verfügt hat. Unsere Auszubildende hatte damals diesbezüglich eine schriftliche Abmahnung bekommen.
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icerose
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#18

03.08.2015, 14:01

wenn du schon unbedingt was unterschreiben musst, dann lass ihn aufschreiben, dass du euer internes Mahnwesen selbstständig (inkl. Unterschrift) bearbeiten sollst (z. B. als Nachtrag zum Ausbildungsvertrag). Damit bist dann du auf der sichereren Seite. Ohne sowas würd ich das nicht tun.
LG ;)
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#19

03.08.2015, 14:10

Hallo,

ich mache hier auch die Mahnungen selbständig fertig und unterschreibe sie teilweise mit i.A. Zum größten Teil rufe ich die Leute aber einfach an und erinnere an die Zahlung. Viele Sachen verschicke ich auch per Email und füge da noch mal unsere Rechnung als Kopie bei, erleichtert die Überweisung.

Da du allerdings noch Azubi bist, wäre ich da auch vorsichtig. Das mit der Ergänzung im Ausbildungsvertrag würde ich Deinem Chef mal vorschlagen. Dann bist du wenigstens halbwegs auf der sicheren Seite!

LG und viel Erfolg beim Eintreiben eurer Gelder ;)
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#20

03.08.2015, 14:15

Hallo nochmal,

danke für die vielen Antworten! Waren auch echt gute dabei.

@Butterblume: Ja, habe ich ihm jetzt auch vorgeschlagen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir es mit dem Unterschreiben jetzt so beibehalten wie bisher und ich dann nach meiner Ausbildung dort das interne Mahnwesen auch nach außen hin übernehmen werde. So lange ich noch in der Ausbildung bin, unterschreibt weiter seine Frau die Mahnungen, ich werde aber die Mandanten anrufen und sie telefonisch mahnen. ;)
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