Ärger mit der RSV

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Marx75
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#1

10.09.2012, 17:13

Hallo alle zusammen!
Ich hab ein geerbtes Problem. Geerbt insofern, dass mein Chef mit der RSV telefonisch etwas vereinbart hat, an das sich jetzt die RSV nicht mehr erinnert. Also: Wir haben außergerichtlich einen Mandanten in einer Forderungssache vertreten. Die Gegenseite wurde angeschrieben, die RSV hat Kostendeckung gewährt. Nach langem hin und her konnte ein Vergleich geschlossen werden. Dieser wurde im Vorfeld schriftlich und telefonisch mit der RSV diskutiert. Zum üblichen Proceder "Obsiegen/Unterliegen" wurde sodann auch Kostendeckung gewährt. Telefonisch war - laut Aussage Chef - mit dem Versicherer vereinbart, dass die Quotelung sich nur auf die Einigungsgebühr bezieht. Jetzt kam ein Schreiben von der RSV, dass sie noch Geld aus dem verauslagten Vorschuss zurück will und insgesamt nur 16% der Kosten trägt.
Ich bin jetzt völlig verwirrt, weil mein Chef sagt, ich soll "Munition" gegen die RSV sammeln, damit die sich an die getroffene Absprache (Quote nur aus Vergleich) hält.
Meine Rg. hab ich regulär gefertigt:

1,8 Geschäftsgeb. (wg. 1008 VV RVG)
1,5 Einigungsgeb.
Auslagen
Mwst.
abzüglich Selbstbeteiligung
abzüglich bereits erhaltenem Vorschuss
= Restbetrag
und hiervon 16%.

Hat jemand eine Ahnung, was ich jetzt machen kann. Mein Chef hat nur mit dem Sachbearbeiter der RSV telefoniert und - natürlich - nichts schriftlich. Mandant hat Vgl. nur geschlossen, weil RSV zahlt. Was soll ich jetzt nur machen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe :?:
ZuHaLiKo
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#2

10.09.2012, 19:49

Hallo,

das Problem hinsichtlich Quotelung hatte ich neulich auch, und das hier gefunden:

Landgericht Hagen, Urteil vom 23.03.2007, Az.: 1 S 136/06, Tatbestand, Bezug auf Urteil des Amtsgerichts

Leider hat es nicht funktioniert, nur zur Info. Aber vielleicht klappt es ja bei Dir.

Gruß

Zuhaliko
Marx75
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#3

11.09.2012, 08:08

Danke schön, ich versuch´s einfach. Ansonsten ist unser Mandant wohl sehr sauer, :shock: wenn die Nachberechnung kommt.
:thx
Gruß
Sandra
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Tigerle
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#4

11.09.2012, 08:51

Habe da noch eine Frage, zu Deiner Berechnung oben, der von Dir errechnete Restbetrag ist das = nur die Einigungsgebühr ?
Marx75
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#5

11.09.2012, 09:56

Ja, es handelt sich nur um den Restbetrag aus der Einigungsgebühr. Die Geschäftsgebühr wurde Anfang des Jahres bereits in Rechnung gestellt und auch gezahlt. Im Telefonat mit der RSV hieß es - laut Chef -, die Kosten des Vergleichs werden übernommen. Er hat es wohl so verstanden, dass nur die Vergleichsgebühr gequotelt wird, die Geschäftsgebühr jedoch nicht. Jetzt will die RSV aus der gesamten Rechnung 84% zurück erhalten, was für unseren Auftraggeber heißt, dass er auf über 1.200,00 EUR RA-Kosten sitzen bleiben würde. :patsch
Gruß
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