Ärger mit der Agentur für Arbeit als Träger der Umschulung

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Vanillaloops
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#1

12.06.2017, 11:15

Guten Morgen zusammen.
Mir drückt ganz arg der Schuh!
Seit September 2015 mache ich nun die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten nach der neuen Prüfungsordnung.
Ende April 2017 habe ich nun meine Abschlussprüfung abgelegt. Nach der neuen Prüfungsordnung hatte ich nun die mündliche Prüfung am 25.04.2017, gefolgt von den beiden Tagen mit schriftlichen Prüfungen.
Auf der Bescheinigung über die mündliche Prüfung ist beschrieben, wie es denn nun weiter geht. Heute, am 12.06.2017, findet die Sitzung der RAK Köln statt, in welcher die Prüfungsergebnisse beschlossen werden. Anschließend erhalte ich per Post meine Ergebnisse. Erst wenn ich die Ergebnisse in meinen Händen halte und ich bestanden habe, endet laut Vertrag die Umschulung.
Da mein Träger, die hiesige Agentur für Arbeit nichts mit der neuen Prüfungsordnung anfangen konnte, habe ich den Bescheid über die mündliche Prüfung vorgelegt. Erst wollte man die Maßnahme zur Umschulung am 01.05.2017 beenden.
Nun habe ich diverse Bescheide bekommen, dass die Maßnahme am 12.06.2017 enden wird. Nun habe ich meine Ergebnisse natürlich nicht und weiß nicht einmal ob, ich die Umschulung erfolgreich abgeschlossen habe. Laut RAK kommen die Ergebnisse evtl. erst Ende des Monats per Post. Laut meiner Schule, bin ich verpflichtet zum Untericht zu gehen, bis ich die Ergebnisse habe. Laut Umschulungsvertrag endet die Maßnahme , wie gesagt, mit Bekanntgabe der Ergebnisse an mich.
Ich habe gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt und vor dem Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, damit die Widersprüche aufschiebende Wirkung entfalten. Trotzdem weiß ich nicht, ob ich morgen arbeiten bzw. in die Schule gehen soll oder nicht. Ich bin nicht sicher, ob ich unfallversichert bin, da die Maßnahme für die Agentur beendet ist. Ich weiß nicht, welche Konsequenzen es für mich hätte, wenn ich trotzdem arbeiten gehe. Ändert der Widerspruch etwas an diesem Sachverhalt?
Ich soll wegen der Sache noch eine Rückmeldung der Leistunngsabteilung erhalten. Hoffentlich melden die sich heute!
Hat jemand ein ähnlich gelagertes Problem oder hat eine Umschulung nach der neuen PrüfungsVO gemacht?

Ich bin echt verzweifelt. Habe mir so den A..... aufgerissen für diese Umschulung.
GLG, Diana
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#2

12.06.2017, 12:27

Da das meines Erachtens unter Rechtsberatung fällt, kann ich dir nur den Rat geben mit deinem Arbeitgeber zu sprechen oder den Rückruf abzuwarten.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

12.06.2017, 12:40

:zustimm
aber ich drück dir die Daumen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Vanillaloops
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#4

12.06.2017, 12:53

Danke euch! :-)
Mein Chef glänzt mal wieder mit Abwesenheit. Also bleibt erstmal nur abwarten.

Gibt es denn sonst jemanden, dem es ähnlich geht oder auch Umschüler, bei denen alles läuft wie geschmiert?
Vanillaloops
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#5

12.06.2017, 14:36

Leistungsabteilung war ein Schuss in den Ofen. Meine SB hat scheinbar eingetragen, dass ich heute die mündliche Prüfung hätte. Sehr witzig. jetzt weiß ich immer noch nicht, was ich morgen machen soll.
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#6

12.06.2017, 15:23

Wie bereits mitgeteilt ist es Rechtsberatung. Du wirst hier also keine Antwort erhalten. Unabhängig davon, dass das Problem ja nicht erst seit heute ansteht und Dein Chef ja wohl nicht bereits seit Wochen "mit Abwesenheit" glänzt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

12.06.2017, 18:39

Wegen unerlaubter Rechtsberatung

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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