Arbeitsrecht

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Gast

#1

20.06.2007, 18:43

Hallo, ich hab da mal ein dringendes Anliegen.

Also ich habe am 31.05.2007 meine Prüfung bestanden. Habe mit meinem Chef ausgemacht, dass er mich bis Ende Juni 2007 übernimmt, damit ich auch noch ne Urlaubsvertretung machen kann.

Noch vor meiner Prüfung habe ich ihm gesagt, dass ich am 01.06.2007 ein Vorstellungsgespräch außerhalb von meinem Arbeitsort habe. Wir arbeiten Freitags immer nur bis 13:00 Uhr. Er sagt nur, dass das ok sei. Weiter nichts.

Weiterhin haben wir ausgemacht, dass ich für diesen einen Monat 2 Tage Urlaubsanspruch habe. Jetzt wollt ich mit ihm klären, wann ich die 2 Tage Urlaub nehmen kann, weil is ja net mehr so lang.

Da kommt er mir nach knapp drei Wochen an, ich hätt ja schon am 01.06.2007 einen Tag Urlaub gehabt. Das war so aber nicht ausgemacht, und ich bin davon ausgegangen, dass ich freigestellt war.

Er meinte, ich hätt keinen Anspruch auf Freistellung, da ich keine Auszubildende mehr bin. Gem. § 629 BGB habe ich aber doch einen Anspruch auf Freistellung. Und es war ja von vornherein klar, dass ich nicht über Juni hinaus beschäftigt werde. Das ist doch somit ein befristeter Arbeitsvertrag gewesen, oder seh ich das falsch. Ich bin der Meinung, dass ich für den 01.06.2007 keinen Urlaub nehmen musste, zumal ich früh genug bescheid gesagt habe und mir nichts gesagt wurde, dass ich Urlaub nehmen muss dafür.

Vom menschlichen, erst nach knapp drei Wochen so anzukommen, brauchen wir jetzt mal nicht reden. Mir gehts nur um die rechtliche Geschichte.

Ich brauch mal eure professionelle Hilfe bitte.

Ich danke euch im Voraus

Lieben Gruß Nina
Gast

#2

20.06.2007, 20:37

Bitte bitte, ich brauch dringen Hilfe. Mein Chef will morgen mit mir darüber reden und ich brauch ein bisschen was, was ich ihm entgegen bringen kann, wenn meine Auffassung stimmt. Bitte
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Strubbel
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#3

21.06.2007, 07:40

Guten Morgen!

Also, wenn du mit deinem Chef einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hast, bedarf der zur Wirksamkeit der Schriftform, sonst ist er unbefristet geschlossen (sieht TzBfG).

Der 01.06.07, an dem du freigestellt warst, fällt meiner Meinung nach unter § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung), weil ja nicht ausgemacht war, dass du dafür Urlaub nehmen musst, sondern er dich freistellt.

Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich aber wohl auf den einen Tag verzichten und nur noch den zweiten Tag Urlaub nehmen, sofern du nicht unbedingt noch zwei brauchst. Das ist zwar für dich blöd, aber den Ärger würde ich mir wohl ersparen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Curry
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#4

21.06.2007, 08:07

Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Das mit der Befristung ist mir gar nicht aufgefallen, aber das stimmt natürlich!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bambi

#5

21.06.2007, 08:27

Ich seh das genauso.. Ich würde mich auch für das kleinere Übel entscheiden. Ich zumindest könnte mir dabei aber nicht den Hinweis darauf verkneifen, dass ich zu seinen Gunsten auf den einen Tag verzichte. Denn so ganz astrein isses nicht. Und zu verlieren hast Du ja nichts. Aber vielleicht möchtest Du noch ein gutes Zeugnis und wer weiß, was Dir Dein (komischer) Chef dann für Steine in den Weg legt.

L.G. Bambi
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Strubbel
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#6

21.06.2007, 08:31

:zustimm

Ein gutes Zeugnis würde ich mir wegen sowas auch nicht versauen wollen.

Vielleicht hat sie aber schon eins, dann würde ich mit ihm nochmal sprechen, ob man nicht nach der langen Zeit der Ausbildung... blabla... ;)
Zuletzt geändert von Strubbel am 21.06.2007, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#7

21.06.2007, 08:33

Meine Vorrednerinnen haben schon alles gesagt ;)
Gast

#8

21.06.2007, 17:01

Vielen dank für die Antworten =)

Habe heute eine 40 minutige Disskusion mit meinem Chef gehabt. War ziemlich witzig, weil ich auf mein Recht bestehe und er auf seins.

Wir haben uns im Endeffekt darauf geeinigt, dass ich einen halben Tag Urlaub hergebe und einen halben Tag noch nehmen darf also dann 1 1/2 Tage Urlaub hab.

Das ist ein Kompromiss mit dem ich gut und gerne leben kann.

Und wenn er was schlechtes in mein Zeugnis schreibt diesbezüglich oder aus diesem Grund, dann spring ich ihm aber übern Tisch.

Mein Chef und ich sind net grad ein Herz und eine Seele wie man wohl merkt, weil er auf meine Art (Meinung sagen) nicht klar kommt und ich auf seine net.

Naja gegen schlechte Zeugnisse kann man ja ein Glück was machen.

Vielen Dank jedenfalls

Nina (lieben Gruß an alle)
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