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AzubiRA
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#1
02.07.2008, 11:03
Blöde Frage.. steh grad aufm Schlauch..
Wenn man wegen der Regelung eines Konflikts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht geht, geht man zu dem Gericht, wo man arbeitet oder etwa dort hin, wo man wohnt?
Komm grad nicht weiter mit Lernen.
DANKE !
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Mops
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#2
02.07.2008, 11:07
Wohnsitz des Arbeitgebers (bei natürlicher Person) oder Sitz bzw. Niederlassung des Arbeitgebers bei juristischer Person
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AzubiRA
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#3
02.07.2008, 11:12
Also dort, wo man arbeitet, muss man zum Arbeitsgericht gehen, wenn es da eins gibt, wenn nicht eben das für diesen Ort zuständige?!
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Mops
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#4
02.07.2008, 11:19
Es muss sich um eine Niederlassung handeln.
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AzubiRA
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#5
02.07.2008, 11:19
"Das Arbeitsgericht ist eine Dienstleistungseinrichtung."
Das steht auf einem meiner Blätter von der Schule. Was genau ist damit gemeint??
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Mops
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#6
02.07.2008, 11:21
Das würde ich auch gern wissen.
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Mops
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AzubiRA
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#8
02.07.2008, 11:24
Mops hat geschrieben:Das würde ich auch gern wissen.
Was? Das mit der Dienstleistungseinrichtung?
"Das Arbeitsgericht ist eine Dienstleistungseinrichtung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer."
So steht's auf meinem Blatt.
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advocatus diaboli
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#9
02.07.2008, 11:32
Das mit der Dienstleistungseinrichtung bezieht sich darauf, daß die Justiz sich nach neuerem Selbstverständnis als kundenorientiert usw. darstellt.
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AzubiRA
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#10
02.07.2008, 11:38
advocatus diaboli hat geschrieben:Das mit der Dienstleistungseinrichtung bezieht sich darauf, daß die Justiz sich nach neuerem Selbstverständnis als kundenorientiert usw. darstellt.
Achso, ok. Danke.
Also nicht weiter ausschlaggebend.