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Mops
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#11
02.07.2008, 11:41
nach neuerem Selbstverständnis als kundenorientiert
gut zu wissen
Dafür spricht insbesondere ja auch die Einschränkung von Sprechzeiten u.ä.
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AzubiRA
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#12
02.07.2008, 11:43
Mops hat geschrieben:nach neuerem Selbstverständnis als kundenorientiert
gut zu wissen
Gell?!
Da steht auch, dass das ArbG einem die Klage komplett verfasst, wenn man keinen Anwalt hat. Und was kostet so was dann??
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heicla
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#13
02.07.2008, 11:48
Da steht auch, dass das ArbG einem die Klage komplett verfasst, wenn man keinen Anwalt hat. Und was kostet so was dann??
Das kostet nichts, der AN geht einfach zum Rechtspfleger und der füllt ein vorgefertigtes Formular aus.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#14
02.07.2008, 11:52
Nix. Man geht zur Rechtsantragsstelle, sagt was man will, und der Rechtspfleger bringt das in Klageform.
Übrigens gibt es die neue örtliche Zuständigkeit des Arbeitsortes gemäß § 48 ArbGG, ich glaub seit 1.4. Der Arbeitnehmer kann dort klagen, wo er regelmäßig seine Arbeitsleistung erbringt.
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Grübchen
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#15
02.07.2008, 12:26
Genau Adorra Belle gab es dazu hier nicht auch einen BEitrag bzw. vorne auf der ersten Seite einen Hinweis???
LG Grübchen